BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) zur Verwendung für eine Tätigkeit im Ausland.

Zuständig für Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung, in deren Bereich Sie ärztlich, zahnärztlich oder psychotherapeutisch tätig sind bzw. zuletzt tätig waren.

Bei Apothekern richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort.

 

Für die Beantragung vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag
  • aktueller, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • ggfls. amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Bescheinigung der jeweils zuständigen Kammer, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet oder vorgenommen wurden
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "OB", Verwendungszweck: "Unbedenklichkeitsbescheinigung Heilberufe" (nicht älter einen Monat)

 

Sie können die Unterlagen per Post zusenden. Für die persönliche Abgabe der Unterlagen vereinbaren Sie bitte vorher einen Besuchstermin unter der Telefonnummer 05231/71-2416 (Mittwoch, Donnerstag und Freitag).

Hinweis zu Dienstleistern wie z. B. Data-Flow-Group:

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) wird eine Gebühr in Höhe
von 70,- € erhoben.

 

Stand: Februar 2024