BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Bezirksregierung Detmold ist als Stiftungsbehörde Ansprechpartnerin für alle, die eine rechtsfähige Stiftung gründen möchten. Sie berät und begleitet Interessenten von der Idee der Errichtung über die Anerkennung bis zu alltäglichen zivilrechtlichen Fragen der Stiftungsarbeit.

Für die Gründung einer kirchlichen Stiftung ist die evangelische oder katholische Kirchenaufsicht zuständig. Von dort wird dann neben der kirchlichen auch die staatliche Anerkennung eingeholt.

Viele Informationen zu Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und zum Anerkennungsverfahren einer Stiftung finden Sie in der Stiftungsbroschüre "Informationen zur Stiftungsgründung und Stiftungsarbeit  - Motivation - Vorteile - Gestaltung" (Seitenbereich rechts). Formulierungshilfen für Stiftungsgeschäft und Satzung finden Sie am Ende der Seite.

Für die Anerkennung von nicht steuerbegünstigten, privatnützigen Stiftungen ist eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung je nach Arbeitsaufwand und Stiftungsvermögen von bis zu 10.000 Euro zu erheben. Die Anerkennung gemeinnütziger Stiftungen ist hingegen gebührenfrei.

Nach Anerkennung wacht die Stiftungsbehörde über die Einhaltung des Stifterwillens, bei steuerbegünstigten Stiftungen ebenso über die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die Verwirklichung der Stiftungszwecke entsprechend der Vorgaben der Stifter. In diesem Rahmen erfolgt dies insbesondere durch die Prüfung der Jahresabrechnung.

Vertretungsbescheinigungen können mit dem unten stehenden Vordruck beantragt werden. Für Vertretungsbescheinigungen von privatnützigen Stiftungen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Steuerbegünstigte Stiftungen erhalten die Vertretungsbescheinigungen gebührenfrei.

Das Stiftungsverzeichnis NRW enthält Informationen zu Name, Anschrift und Zweck der bereits bestehenden Stiftungen im Regierungsbezirk Detmold.

Hinweis: Sofern für die Anerkennung einer Stiftung die abgestimmten Unterlagen bis zum 31.10. vorliegen, kann die Anerkennung grundsätzlich bis zum Ende des Jahres in Aussicht gestellt werden.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden sie unter
https://www.im.nrw/themen/verwaltung/datenschutz/informationen-nach-dsg…

 

Stand: Juli 2024