BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Inhalt des Antrages:

Inhalt des Antrags:

  1. Der Enteignungsantrag ist schriftlich mit Begründung einzureichen. Es ist konkret zu benennen, gegen wen sich der Antrag richtet.
  2. Erläuterung der Voraussetzungen für eine Enteignung (Wohl der Allgemeinheit; warum der Enteignungszweck auf andere Weise nicht zu erreichen ist; Versicherung, dass ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind und dass das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwendet wird).
  3. Darlegung der Gründe, warum eine Einigung, evtl. auch eine Bauerlaubnis, nicht erzielt werden konnte.
  4. Namen und ladungsfähige Anschriften der nach dem Grundbuch Beteiligten sowie ggf. Nachweis der Berechtigung
  5. Namen und Anschrift von grundbuchlich nicht eingetragenen Berechtigten, wie Pächter, Mieter
  6. Darlegung über die Unterbreitung eines vollständigen und angemessenen Angebotes (unter Beifügung geeigneter Unterlagen, wie Wertermittlungen, Vertragsentwurf o. ä.).
  7. Konkrete Angaben, welches Grundstück/welche Grundstücksteilfläche bzw. welches Recht an einem Grundstück enteignet werden soll. Hierzu bedarf es der genauen kataster- und grundbuchmäßigen Bezeichnung des betreffenden Grundstücks. Wird eine dauernde Belastung des Grundstücks begehrt, ist der genaue Wortlaut der gewünschten Grunddienstbarkeit anzugeben.
  8. Angabe der Größe des Grundstücks und der Fläche, die für die beabsichtigte Maßnahme benötigt wird. Bei Teilflächen ist anzugeben, ob diese bereits vermessen sind. Wenn ja, fügen Sie bitte den Veränderungsnachweis des Katasteramtes bei.
  9. Angaben über die aktuelle Nutzung der betroffenen Flächen, ggf. vorliegende Miet- und Pachtverträge

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  1. Nachweis der Angemessenheit des Angebotes (aktuelle Bodenrichtwertkarte, Wertermittlung, evtl. vorliegende Gutachten, Nachbarverträge etc.)
  2. Lagepläne (Maßstab 1:1.000) mit farbig eingezeichneter Entzugsfläche; ggf. Detailpläne; Pläne mit Darstellung des Zustandes vor und nach der beabsichtigten Enteignung
  3. Planungsunterlagen (Planfeststellungsbeschluss mit sämtlichen planfestgestellten Anlagen bzw. Bebauungsplan; hierbei auch Nachweis der Bestandskraft und weitere Nachweise/Ausführungen zur Wirksamkeit des Bebauungsplans sowie Unterlagen zum Aufstellungsverfahren zur Inzidentprüfung);
  4. Grunderwerbsverzeichnis
  5. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch/-kataster;
  6. Flurkartenauszug;
  7. Aktueller, beglaubigter Grundbuchauszug des betroffenen Grundeigentums;
  8. Schriftverkehr zwischen Antragsteller und Antragsgegner, soweit er für das Verfahren von Bedeutung ist;
  9. Sofern gleichzeitig oder während des laufenden Enteignungsverfahrens die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt wird, ist die Dringlichkeit für die sofortige Ausführung des geplanten Vorhabens unter Beifügung geeigneter Unterlagen (Bauzeitenplan, Anordnung der sofortigen Vollziehung und ähnliches) noch besonders zu begründen.

 

Von den Antragsunterlagen sind Abschriften für den/die Antragsgegner/in und die Beteiligten beizufügen.

Im Verlaufe eines Verfahrens sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es ist zweckmäßig, vorbereitende Schriftsätze im Verfahren den Beteiligten unmittelbar in Abschrift zukommen zu lassen, um hiermit eine Beschleunigung des Verfahrens zu erzielen. Falls dies nicht geschehen ist, ist eine ausreichende Zahl von Abschriften zur Information der Beteiligten beizufügen. Bei unmittelbarer Übersendung ist dies im Schriftsatz kenntlich zu machen.
  • Einigungen (Teileinigungen) außerhalb des Verfahrens sind umgehend anzuzeigen.

 

Bitte reichen Sie das Original des Enteignungsantrags nicht geklammert (keine Heftklammern), sondern nur mit leicht lösbaren Verbindungen ein!

 

Nehmen Sie am besten vorab telefonisch mit uns Kontakt auf !