BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • gemeinnützige Sportorganisationen,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie
  • natürliche Personen

Gegenstand der Förderung sind die in Nr. 2 der geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien genannten Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in Nordrhein-Westfalen.

Herausragende Sportstätten sind:

  • Landesleistungszentren und Haupttrainingsstätten der Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse, die NRW-Sportschulen sowie Schulsportanlagen bzw. –anlagenteile an weiteren Schulen im Verbundsystem „Schule und Leistungssport“,
  • Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse und
  • Sportstätten und sonstige sportschulspezifische Infrastruktur in Sportschulen, die in Trägerschaft des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. oder von Sportfachverbänden stehen oder Mitgliedsorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung angehören.

 

Ziel der Förderung ist es, eine bedarfsdeckende Sportstätteninfrastruktur für das

Hochleistungstraining und/oder für Wettkämpfe bzw. Spitzensportveranstaltungen auf

nationalem und internationalem Niveau und deren Vorbereitungen sowie für die Qualifizierung im

Sinne der Nummer 1.3 der geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien zu erreichen.

Die Förderung erfolgt i.d.R. als Anteilfinanzierung nach einem bestimmten Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben. Welche Kosten als zuwendungsfähig anzusehen sind, wird in Nr. 5.4.1 der geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien dargestellt.

Der Regelfördersatz beträgt 70 Prozent der Bemessungsgrundlage (s. Nr. 5.4.3 RL)

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn sie im Fall nicht kommunaler Zuwendungsempfänger mehr als 2.000 Euro und im Fall kommunaler Zuwendungsempfänger mehr als 12.500 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Den Vordruck für den Antrag auf Förderung finden Sie unter „Formulare und weitere Unterlagen“. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag in dreifacher Ausfertigung an:

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Sport
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Dem Antrag sind die unter Punkt 8 des Antragsformulars sowie die unter Nr. 4.1, 4.2 und 4.3 der geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien aufgeführten bzw. verlangten Belege/Nachweise und Unterlagen beizufügen.

Eine Maßnahme kann grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln gefördert werden, wenn der entsprechende Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme vorliegt. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos – samt Begründung – zu beantragen.

Stand: Februar 2024