Bodenordnung und Flächenmanagement
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) haben in unserem Regierungsbezirk eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt werden.
Aktuelle Verfahren verfolgen neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft vornehmlich den Zweck, konkurrierende Nutzungsansprüche von Landwirtschaft, Infrastrukturplanungen, Hochwasser- und Gewässerschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten durch ein sinnvolles Bodenmanagement in Einklang zu bringen. Hierzu stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.
Auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und anderer gesetzlicher Vorgaben sind dies:
- Regelflurbereinigungen (§ 1 FlurbG)
- Vereinfachte Flurbereinigungen (§ 86 FlurbG)
- Unternehmensflurbereinigungen (§ 87 FlurbG)
- Beschleunigte Zusammenlegungen (§ 91 FlurbG)
- Freiwillige Landtausche (§ 103a FlurbG)
- Verfahren nach dem Gemeinschaftswaldgesetz (GWG)
- Verfahren nach dem Gemeinheitsteilungsgesetz (GtG)
Stand: Oktober 2025