Nachbarschutz
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festzustellen, ist eines der Anliegen des Nachbarschutzes. Wir überprüfen, ob die Emissionen und Immissionen nach ihrer Art, ihrem Ausmaß oder ihrer Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir vor Ort.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist:
- Die Ermittlung von Lärm-Erschütterungsimmissionen innerhalb privater Wohngebäude.
- Die Geruchsbegehung bei Geruchsbeschwerden in der Nähe von Industriebetrieben.
- Die Ermittlung von Staubniederschlägen.
- Die Vermittlung zwischen Betrieb und Beschwerdeführer.
Als Auskunftsstelle und für Hinweise auf Gefahren sowie Beschwerden aus allen Bereichen des Umweltschutzes steht Ihnen das "Grüne Telefon" zur Verfügung.
Stand 2023 / Ka
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