Abfallwirtschaft - Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht und anlagenbezogener Umweltschutz
Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Kreislaufwirtschafts- / Abfallgesetz sowie Überwachung von Auflagen aus Genehmigungsbescheiden für Anlagen im Umweltschutz.
Der "anlagenbezogene Umweltschutz" bezieht sich auf die Überwachung von Anlagen folgender Nummern des Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung:
- 8.6 - Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen und Gülle innerhalb eines Betriebsbereiches nach § 1 der Störfallverordnung, insbesondere Biogasanlagen.
- 8.8 - Anlagen zur chemischen Behandlung, insbesondere zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung, Neutralisation oder Oxidation.
- 8.10 - Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen oder Verdampfen.
- 8.11 - Anlagen zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen.
- 8.12 - Anlagen zur Lagerung von Abfällen für Zeiträume von über einem Jahr.
- 8.14 - Anlagen zum Lagern von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen.
- Sowie alle hiermit im Zusammenhang betriebenen Anlagen
Informationen zu den vorgenannten Anlagennummern können im Detail hier nachgelesen werden.
Die Überwachung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sowie die Einhaltung sonstiger umweltrechtlicher Vorgaben gehört zu unseren Aufgaben. Dazu werden regelmäßig medienübergreifende Umweltinspektionen durchgeführt. Die Berichte können hier eingesehen werden.
Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Belästigungen durch Staub, Lärm, Gerüche und anderes. Wir können dafür auch Messungen und Probeentnahmen vornehmen.
Stand: 2023 / Ka