BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Bild: Kalkmagerrasen Landschaft - Hanjörn mit Acker-Wachtelweizen

Schutz von Natur und Landschaft

 

Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tierarten und Pflanzenarten. Zum Schutz seltener, störungsanfälliger Lebensräume und Arten muss sich die Nutzung des Gebietes an die Schutzziele anpassen und manche Handlungen oder Nutzungen werden gänzlich verboten.

Gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Nationalparke oder Biosphärenregionen sind weitere Schutzkategorien des Naturschutzrechts, die der Gesetzgeber eingeführt hat, um entsprechend der jeweiligen Schutzbedürftigkeit den Behörden die Möglichkeit zu geben, die Belange des Arten- und Biotopschutzes angemessen an die jeweilige Situation umzusetzen.

Die biologische Vielfalt Europas zu sichern, ist auch ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen sowie deren Lebensräume wurden in der EU 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie genannt, herausgegeben.

Die aufgrund dieser beiden Richtlinien gemeldeten Gebiete bilden zusammen das europaweite Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000.

In unserem Bezirk wurden 65.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet. Das sind circa 10 Prozent der Bezirksfläche. Davon sind 106 FFH-Gebiete (49.477 Hektar) und 7 Vogelschutzgebiete (32.729 Hektar, große Bereiche mit FFH-Gebieten überlappend). Darunter fallen aufgrund ihrer Naturausstattung herausragende Gebiete wie die Senne, die Egge oder der Teutoburger Wald sowie weitere große Waldgebiete, Fließgewässer und verschiedende Offenland-Biotope wie die artenreichen und strukturreichen Trockenrasen und Magerrasen.

Die meisten NATURA 2000-Gebiete sind gleichzeitig als Naturschutzgebiete nach den national Gesetzen geschützt.

 

 

 


Stand 2023 / Ka