BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Bild: Eine Bachforelle im Fließgewässer

Fischerei

Ostwestfalen-Lippe beherbergt neben Teilen der Weser, Ems und Lippe viele weitere Fließgewässer und Abgrabungsgewässer. Diese Gewässer bieten Grundlage für ein artenreiches Spektrum an Fischen, Krebsen und Neunaugen, die es durch Hege und fischereiliche Nutzung zu schützen und zu erhalten gilt.

Die Bezirksregierung Detmold als obere Fischereibehörde [oFB] wacht darüber, dass die rechtlichen Vorgaben für die Fischerei im Regierungsbezirk eingehalten werden. Dabei ist das oberste Ziel, einen ökologisch guten Zustand der Gewässer zu erreichen und den artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.

Der oberen Fischereibehörde obliegt die fachliche Aufsicht über die unteren Fischereibehörden (Kreis bzw. kreisfreie Stadt). Die Tätigkeit der unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Durchsetzung der waidgerechten Durchführung der Fischerei (inklusive Elektrofischerei) und der Durchführung der Fischerprüfung.
 

Überblick über unsere Aufgaben

 

  1. Ausweisung von Fischschonbezirken.
  2. Ausweisung von geschützten Strecken an Fischwegen.
  3. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß Landes-Fischereigesetz und Landes-Fischereiverordnung.
  4. Mitarbeit im Wanderfischprogrammm Nordrhein-Westfalen und bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
  5. Fischereifachliche Stellungnahmen in Planungsverfahren und Zulassungsverfahren.
  6. Mitwirkung bei Anträgen zur Förderung aus Mitteln der Fischereiabgabe.
  7. Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.
  8. Genehmigung von Hegeplänen.
  9. Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

 

 

 

Stand 2023/ Ka