BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Aktuelles aus dem Naturschutz

 

 

Öffentliche Auslegung

Ordnungsbehördliche Verordnungen für Naturschutzgebiete und für das Landschaftsschutzgebiet „Stemweder Berg“ im Kreis Minden-Lübbecke enthalten Regelungen über die Gültigkeitsdauer dieser Verordnungen. 

Diese befristete Gültigkeitsdauer, dass Ordnungsbehördliche Verordnungen nach 20 Jahren außer Kraft treten, stellt eine bloße Wiedergabe der bisherigen Rechtslage im Sinne des § 32 Absatz 1 S. 3 Ordnungsbehördengesetz (OBG) und keine eigenständige Außerkrafttretens-Regelung dar und findet mit Regelung im neu eingefügten § 50a des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) keine Anwendung mehr. Demnach gelten nunmehr Ordnungsbehördliche Verordnungen gemäß LNatSchG NRW unbefristet.

Zur Klarstellung ist eine Änderung des entsprechenden Verordnungstextes erforderlich.

Deshalb beabsichtigt die Bezirksregierung Detmold für diese Änderungen nach § 23 und § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie § 43 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung durch Ordnungsbehördliche Verordnung das Änderungsverfahren durchzuführen. 

Auf der nachfolgenden Seite kann der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung eingesehen werden:
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Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 09. August 2024 bis zum 09. September 2024.

App in die Natur - Naturschutz in Nordrhein-Westfalen Hinweis des Betretungsrechtes

Die Anwendung "App in die Natur NRW" zeigt Ihnen geschützte oder schutzwürdige Gebiete in Ihrer aktuellen Umgebung oder im Bereich des von Ihnen über die Adresssuche definierten Standortes.

Hierbei werden die folgenden Gebietskategorien unterschieden:

  • FFH und VSG - NATURA 2000 - Europäische Schutzgebiete (§ 32 Bundesnaturschutzgesetz)
  • NSG - Naturschutzgebiete (§ 23 Bundesnaturschutzgesetz)
  • GB - Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz)
  • BK - schutzwürdige Biotope
  • WG - Wildnisentwicklungsgebiete (§ 40 Landesnaturschutzgesetz NRW)

Im Unterschied zu den Schutzgebieten VSG, FFH, GB und AL sind die schutzwürdigen Biotope (BK) nicht gesetzlich geschützt. Sie stellen aber oftmals verbliebene (Über-)Lebensräume für seltene und gefährdete Tierarten und Pflanzenarten dar. Sie bilden das sogenannte Biotopkataster und dienen als Entscheidungsgrundlage für Behörden für die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder anderen Schutzmaßnahmen und Pflegemaßnahmen.

Wildnisentwicklungsgebiet (WG) ist eine relativ neue Schutzkategorie für altholzreiche und totholzreiche Waldflächen. Hier findet keine Holzentnahme mehr statt. Die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen.

Hinweis zu den Einschränkungen des Betretungsrechtes

Gerade als Naturliebhaber sollten Sie sich im Gelände vorbildlich verhalten, daher unsere Bitte:

Respektieren Sie die Rechte der Grundstückseigentümer, z .B. indem Sie auf Straßen und Wegen bleiben. Beachten Sie die Gebote in Schutzgebieten und vermeiden Sie es unbedingt, störungsempfindliche Tierarten und Pflanzenarten zu beeinträchtigen. Viele Tiere flüchten lange, bevor Sie diese überhaupt entdecken können. Dabei verbrauchen sie überlebenswichtige Energiereserven. Halten Sie deshalb auch Ihren Hund an der Leine. Vielen Pflanzen und Bäumen selber droht Gefahr durch das Betreten, sie vertragen die Verdichtung des Bodens nicht und verschwinden.

Die Anwendung steht Ihnen hier für vielfältige mobile Endgeräte zur Verfügung.