BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Schulorganisation

Die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde berät die Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung und fördert die Koordinierung der Bildungs- und Abschlussangebote. Sie wirkt - gerade in Zeiten des demografischen Wandels - darauf hin, dass die Schulträger notwendige schulorganisatorische Maßnahmen nach § 81 SchulG beschließen. Damit einhergehend werden die Schulträger unter Beachtung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingehend beraten.

Zur Schulorganisation gehört die Errichtung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Schulen. Hierzu zählen Förder-, Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Berufs- und Weiterbildungskollegs. Über schulorganisatorische Maßnahmen an Schulen, für die nicht das Land Schulträger ist, beschließen Gemeinden, Städte, Kreise, Zweck- und Landschaftsverbände als jeweils zuständige Schulträger. Die Beschlüsse bedürfen der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung. Dabei sind die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Mindestgröße der Schule, Bedürfnis für die Errichtung und Fortführung einer Schule, Belange benachbarter Schulträger, sächliche und personelle Voraussetzungen) zu prüfen.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.

Die Verpflichtung zur Vorlage und periodischen Fortschreibung eines Schulentwicklungsplanes ist seit 1999 entfallen. Gleichwohl ist eine mit den Nachbarschulträgern abgestimmte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Gemeinde für die Schulformen, die betroffen werden, eine der notwendigen Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen.

Stand: März 2021