BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Publikum.Personal.Programm - Kultur divers und inklusiv

Mit dem Programm wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, BIPoC, ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.

In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen daher konkrete Ziele für Personal, Publikum, Programm, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Partner definiert werden. Die Einrichtung entscheidet dabei selbst, welchen Schwerpunkt sie vor dem Hintergrund der Ausgangslage und bestehender Bedarfe bei der Konzeptentwicklung und ersten Umsetzungsschritten setzt.

Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Auch die Erweiterung bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden.

Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung erster Maßnahmen entstehen. Dazu gehören:

  • Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
  • Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds/Mission Statements, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
  • Netzwerkveranstaltungen,  
  • Fortbildungen/Workshops,
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Personal, Publikum, Partner und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.

Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung "Publikum.Personal.Programm - Kultur divers und inklusiv" (siehe Downloadbereich).
             
Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel beantragt werden (2024: bis zu 12.500 EUR, 2025: bis zu 50.000 EUR, 2026: bis zu 37.500 EUR). Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn ist der 01.09.2024; Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01.09.2024 bis 31.08.2026

 

Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss (siehe Downloadbereich). Das Projektdatenblatt muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag fristgerecht über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de) eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass weitere Anlagen oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über das Portal „Kultur.Web“ bis zum 27.05.2024 ein.

 

Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Die Auswahl erfolgt durch eine externe Jury. Die Jurysitzung findet voraussichtlich Anfang Juli statt. Die Ergebnisse werden den Bewerberinnen und Bewerbern im Anschluss an die Jurysitzung per E-Mail mitgeteilt.

Im Falle einer Juryempfehlung werden Sie aufgefordert, innerhalb von drei Wochen einen förmlichen Zuwendungsantrag auf der Grundlage des eingereichten Projektdatenblatts zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

 

 

Stand: April 2024