Das Förderziel besteht in der Sicherung der musikalischen Grundversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen durch kommunale Orchester, Landesorchester, Kammerorchester und freie Ensembles.
- Landesorchester
- Kommunale Orchester
- Kammerorchester an Hochschulstandorten
- Freie Orchester und Ensembles
- Modellprojekte mit dem Schwerpunkt auf Marketing von Orchestern und auf der Zusammenarbeit mit Schulen
- Konzertreihen mit Modellcharakter
- Landesorchester und Kammerorchester an Hochschulstandorten durch institutionelle Förderung
- Kommunale Orchester durch jährliche Betriebskostenzuschüsse und das Programm „Neue Wege – Profilförderung“
- Freie Ensembles und Orchester durch in der Regel einjährige Projektförderung und durch die dreijährige „Ensembleförderung Musik“
Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bis zum 31. Oktober für das darauffolgende Haushaltsjahr zu stellen!
Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Ein Eigenanteil wird erwartet.
Stand: Oktober 2024
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