Förderprogramm Bildende Kunst (Kunstvereine/Museen)
- Museen und deren Träger
- Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
- Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen
- Ausstellungen von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter in nordrhein-westfälischen Kunstmuseen
Zuschüsse mit unterschiedlichem Landesanteil
Anträge müssen bis zum 30.11. für das darauffolgende Jahr (vor Beginn der Maßnahme) bei der Bezirksregierung eingehen.
Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Ein Eigenanteil wird erwartet.
Die Förderentscheidung trifft eine Jury.
Stand: Oktober 2024
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: