BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Mit dem neuen Programm werden Künstlerinnen und Künstler (m/w/d) und künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW vertreten sind. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Der Diversitätsfonds NRW ersetzt das bisherige Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ und erweitert dieses um andere Diversitätsdimensionen (z.B. BiPoC, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*).

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern (m/w/d) Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.

Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller (m/w/d).

  • Künstlerische Projekte
  • Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
  • Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind.

Die Förderung ist spartenoffen angelegt.

Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen (z.B. Projekte mit überwiegend sozialpolitischen Aspekten, Erinnerungskultur, internationale Projekte).

Die Antragsstellung erfolgt durch einen Online-Antrag auf Kultur.Web. Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen:

  • Vollständig ausgefülltes Projektdatenblatt (siehe Downloadbereich).
  • Kurz-Lebensläufe der im wesentlichen beteiligten Künstlerinnen und Künstler (pro Person max. eine Seite).
  • Soweit geplant: Anlage ,,Ergänzungsmittel Barrierefreiheit" (siehe Downloadbereich).

Bitte übersenden Sie den unterschriebenen Antrag zusätzlich auf dem Postweg an:

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Kultur
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Die Anträge inkl. Anlagen müssen bis zum 07.01.2024 (vor Beginn der Maßnahme) über Kultur.Web eingereicht werden.

Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Stand: Januar 2024