Im Rahmen der allgemeinen Literaturförderung werden literarische Veranstaltungen und Festivals mit dem Ziel unterstützt, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren.
- Vereine und Organisationen, sonstige private Träger
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sonstige öffentliche Träger
Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Projekte, z. B. Literaturveranstaltungen und Festivals.
Zuschüsse mit unterschiedlichem Landesanteil
Anträge müssen bis zum 30.11. für das darauffolgende Jahr (vor Beginn der Maßnahme) bei der Bezirksregierung eingehen.
Ein Eigenanteil wird erwartet.
Die Förderentscheidung trifft eine Jury.
Stand: Oktober 2024
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