BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Gewährung von Zuwendungen für das OGS Helferprogramm - Aufholen nach Corona

Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das erfolgreiche OGS-Helferprogramm weiterentwickelt, um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung des Abbaus von Lernrückständen, zur individuellen pädagogischen Förderung oder zur organisatorischen Unterstützung und Entlastung des pädagogischen Personals gerecht zu werden. Dafür werden für das Schuljahr 2021/2022 in NRW rund 60 Mio. Euro bereitgestellt, um in den Ganztags- und Betreuungsangeboten der Grund- und Förderschulen zusätzliches Personal einzustellen. So können weitere Angebote im Ganztag zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport oder soziales Lernen umgesetzt werden.

INFO: Das o.g. Helferprogramm wurde zunächst für das Schuljahr 2022/2023 verlängert. Nunmehr erfolgt eine weitere Verlängerung des Programms im Schuljahr 2023/2024 bis zum Endes des Kalenderjahres 2023 (Zeitraum: 01. August 2023 bis 31. Dezember 2023). 

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Gefördert werden zusätzliche Personalmaßnahmen im pädagogischen und organisatorischen Bereich im Schuljahr 2021/2022 (01.08.2021-31.07.2022), im Schuljahr 2022/2023 (Zeiträume: 01.08.2022-31.12.2022 und 01.01.2023-31.07.2023) und im Schuljahr 2023/2024 (01.08.2023-31.12.2023).
  • Hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen wird auf Nr. 4.1 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10.08.2021, zuletzt geändert am 16.04.2023, verwiesen.

Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus den Festbeträgen gemäß Nr. 5.4.1 

- des Runderlasses des MSB vom 10.08.2021, zuletzt geändert am 22.02.2022 - für das Schuljahr 2021/2022
- des Änderungserlasses des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.06.2022 - für den Zeitraum 01.08.2022-31.12.2022 des Schuljahres 2022/2023 
- des Änderungserlasses des MSB vom 21.12.2022 - für den Zeitraum 01.01.2023-31.07.2023 des Schuljahres 2022/2023
- des Änderungserlasses des MSB vom 14.06.2023 - für den Zeitraum 01.08.2023-31.12.2023 des Schuljahres 2023/2024

und wird als Vollfinanzierung gewährt. Demnach beträgt der Fördersatz 100 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter „Formulare“. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht (s. „Wann ist der Antrag zu stellen?“) postalisch an:

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Schule
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Die Antragsverfahren für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 sind abgeschlossen. 

Im Rahmen der weiteren Verlängerung des o.g. Helferprogramms im Schuljahr 2023/2024 sind die Anträge für den Durchführungszeitraum 01.08.2023 bis 31.12.2023 bis zum 01. August 2023 postalisch zu stellen. Grundlage hierfür ist höchstens die Anzahl der gemeldeten Schülerzahlen für das Schuljahr 2022/23 zum Stichtag 15. Oktober 2022 (kurz: OGS-Stichtagszahlen). 
 

 


Hinweis für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.12.2023: Bisher bis zum 31. Juli 2023 geförderte Maßnahmen können weiterhin gefördert werden. 

Stand: Juni 2023