BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Vertretungstätigkeiten

Bewerbung für Vertretungstätigkeiten

Bewerberinnen und Bewerber können sich im Rahmen einer Erstbewerbung über www.leo.nrw.de dazu bereiterklären, Vertretungstätigkeiten direkt durch Schulleitungen angeboten zu bekommen. Zudem bestehen auch die bekannten Bewerbungsmöglichkeiten unter www.verena.nrw.de weiter fort.

An den Schulen fällt aufgrund von Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc. immer wieder Unterricht aus. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit geschaffen, für einen befristeten Zeitraum Vertretungslehrerinnen und -lehrer einzustellen.

Als Vertretungslehrerin oder Vertretungslehrer erhalten Sie einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag als Aushilfsangestellte/r nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die zeitliche Befristung variiert jeweils nach dem Grund des Unterrichtsausfalls. Die wöchentliche Stundenzahl ist ebenfalls einzelfallabhängig.

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe hängt von Ihrer Qualifikation und der jeweiligen Schulform ab, an der die Beschäftigung erfolgt. Sie ist für die Vergütung der Vertretungstätigkeit maßgebend. Die Eingruppierung erfolgt gemäß der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L).

VERENA.NRW richtet sich an:

  • Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst
  • Lehrkräfte in der Beurlaubung
  • Pensionärinnen und Pensionäre nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst (Informationen finden sie hier)

aber auch an Personen ohne lehramtsbezogene Ausbildung, dies sind z.B.

  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind.
  • Studentinnen und Studenten (insbesondere für ein Lehramtsstudium), die für den Schuldienst geeignet sind.
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind.
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind.
  • Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind.

Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab 01.03.2020 müssen neu einzustellende Lehrkräfte einen ausreichenden Impf- bzw. Immunschutz bezüglich Masern nachweisen.

  • Vertretungstätigkeiten in der Schulform Grundschule:
    Für Vertretungstätigkeiten in dieser Schulform wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Schulamt Ihres Kreises bzw. der Stadt Bielefeld.
     
  • Vertretungstätigkeiten in den Schulformen Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg:
    Die Schulleitungen sind bei der Auswahl von Vertretungslehrerinnen bzw. -lehrern selbstständig tätig und reichen danach einen Antrag mit einem konkreten Personalvorschlag bei der Bezirksregierung ein. Für eine Vertretungsstelle wenden Sie sich daher bitte mit Ihrer schriftlichen Bewerbung auf eine konkrete ausgeschriebene Stelle direkt an die jeweilige Schule mit Vertretungsbedarf.

       Die Adressen aller Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier.

Da im Rahmen dieses Programms ganzjährig und täglich eingestellt wird, ist eine Bewerbung zu jeder Zeit möglich. Erfahrungsgemäß suchen die Schulen verstärkt nach neuen Vertretungslehrerinnen und -lehrern vor dem Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn.

Entsprechende Stellenausschreibungen finden Sie unter www.verena.nrw.de.

Ansprechpartner der jeweiligen Schulform stehen Ihnen für weitere sachdienliche Hinweise und Fragen gern zur Verfügung.

Stand: August 2021