Versetzungsverfahren Schuldienst
Allgemeine Hinweise zum Versetzungsverfahren finden Sie unter:
Hinweise zu Übernahmen aus dem staatlich genehmigten Ersatzschuldienst
- Wenn Sie unbefristet an einer staatlich genehmigten Ersatzschule beschäftigt sind, haben Sie die Möglichkeit, durch einen Wechsel in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu gelangen.
- Beteiligung am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren - Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite: www.leo.nrw.de. Nutzen Sie die Online-Bewerbungsmöglichkeit.
- Wichtig: Zwingend erforderlich ist die Vorlage einer aktuellen Freigabeerklärung des derzeitigen Arbeitgebers oder eines Nachweises, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.
- Hinweise zum Datenschutz bei Datenerhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) finden Sie hier.
Stand: Oktober 2023
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