BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung

Es besteht die Möglichkeit, berufsbegleitend in einer Ausbildung zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in der Fachrichtung „Lernen“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu erwerben. Die Zusatzqualifikation wird längstens bis zum Jahr 2023 angeboten werden.

An der berufsbegleitenden Ausbildung gemäß der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) kann teilnehmen, wer 

  1. eine Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 des Lehrerausbildungsgesetzes erworben hat (Zweite Staatsprüfung),
  2. als Lehrerin oder Lehrer im Schuldienst des Landes beschäftigt ist,
  3. an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule die Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung übertragen bekommen hat,
  4. auf einer entsprechenden Stelle geführt wird und
  5. bereit ist, eine Tätigkeit im Sinne der Nummer 3 dauerhaft auszuüben.

 

Die Ausbildung wird an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und an geeigneten Schulen stattfinden.

Für die vorgesehene Dauer der Ausbildung muss gewährleistet sein, dass an der Ausbildungsschule unabhängig von der Schulform

  1. eine hinreichende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten sein wird, der der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung der Ausbildung entspricht,
  2. dabei auch Unterricht in mindestens einem der Fächer zu erteilen ist, für die die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bereits eine Lehrbefähigung erworben hat,
  3. mindestens eine Lehrkraft mit einer Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung oder ein entsprechendes Lehramt tätig ist, und
  4. die Durchführung der Ausbildung mit schulischen Belangen vereinbar ist.

 

Die Ausbildung findet zum Beginn des Unterrichts eines Schuljahres oder Schulhalbjahres und dauert 18 Monate.

Die Teilnahme an der Ausbildung erfordert einen Beschäftigungsumfang von mindestens 19 Pflichtstunden pro Woche. Die Ausbildung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgt mit 5 Pflichtstunden pro Woche.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung mit Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung wird damit - sofern die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - auch eine Einweisung in eine Stelle der Besoldungsgruppe A13 gehobener Dienst verbunden sein. Andernfalls erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis  verbunden mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L.

Lehrkräfte, die noch nicht auf einer entsprechenden Stelle in der sonderpädagogischen Förderung an einer Förderschule oder allgemeinen Schule geführt werden, müssen sich zunächst im Rahmen des Versetzungsverfahrens über das Internetportal www.oliver.nrw.de auf eine für den Laufbahnwechsel ausgeschriebene Stelle, die zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung berechtigt und verpflichtet, bewerben.

Die Bewerbung um die Aufnahme in die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung ist unter Verwendung des hierzu erstellten Bewerbungsvordrucks auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Detmold, Dez. 47 – VOBASOF, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold zu richten.

 

Weitere Hinweise:

Stand: August 2021