BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dadurch sollen im beruflichen bzw. dienstlichen Arbeitsleben Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse
  • des Geschlechts
  • der ethnischen Herkunft
  • der Religion
  • der Weltanschauung
  • der Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität
     

möglichst vermieden werden. Sollten Sie sich selbst z. B. als Lehrkraft einer öffentlichen Schule im Regierungsbezirk Detmold im Einzelfall wegen eines der Diskriminierungsgründe benachteiligt sehen - etwa durch das Verhalten eines/einer Ihrer Kollegen/Kolleginnen, durch Dritte oder durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn bzw. Arbeitgebers steht Ihnen ein Beschwerderecht nach § 13 AGG zu.

Zuständig nach § 13 AGG für Ihre Beschwerden sind Frau Kalb, bzw. Herr Möllering Dezernat 47.

Sie erreichen uns unter dem Funktionspostfach agg-beschwerdestelle47 [at] bezreg-detmold.nrw.de (AGG-Beschwerdestelle47).

Stand: Mai 2021