Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Dadurch sollen im beruflichen bzw. dienstlichen Arbeitsleben Benachteiligungen aus Gründen
- der Rasse
- des Geschlechts
- der ethnischen Herkunft
- der Religion
- der Weltanschauung
- der Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
möglichst vermieden werden. Sollten Sie sich selbst z. B. als Lehrkraft einer öffentlichen Schule im Regierungsbezirk Detmold im Einzelfall wegen eines der Diskriminierungsgründe benachteiligt sehen - etwa durch das Verhalten eines/einer Ihrer Kollegen/Kolleginnen, durch Dritte oder durch Maßnahmen Ihres Dienstherrn bzw. Arbeitgebers steht Ihnen ein Beschwerderecht nach § 13 AGG zu.
Zuständig nach § 13 AGG für Ihre Beschwerden sind Frau Kalb, bzw. Herr Möllering Dezernat 47.
Sie erreichen uns unter dem Funktionspostfach agg-beschwerdestelle47 [at] bezreg-detmold.nrw.de (AGG-Beschwerdestelle47).
Stand: Mai 2021