Höhere Berufsfachschule
Anlage C (APO-BK NRW)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife. Zudem werden verkürzte Bildungsgänge für Hochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen die Schülerinnen und Schüler einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben können.
Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife (Anlage C 1)
Ziel: Schülerinnen und Schüler erlernen in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Wer in einer Berufsfachschule nach Anlage B den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat, kann in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden Bildungsgangs eintreten.
Dies gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, welche eine Berufsfachschule der Anlage C 2 besucht haben, welche zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zum schulischen Teil der Fachhochschulreife führt und diese erfolgreich abgeschlossen haben.
Dauer: 3 Jahre
Anschlussmöglichkeiten:
- Einstieg in die Berufstätigkeit
- Fachhochschulstudium
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Fachschule
Berufsabschluss nach Landesrecht (für Hochschulzugangsberechtigte) (Anlage C 1)
Ziel: Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Hochschulzugangsberechtigung oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erlernen in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht.
Voraussetzungen: Es wird der schulische Teil der Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife benötigt.
Dauer: 2 Jahre
Anschlussmöglichkeiten:
- Einstieg in die Berufstätigkeit
- Fachhochschulstudium beziehungsweise Hochschulstudium
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife (Anlage C 2)
Ziel: Schülerinnen und Schüler erwerben in diesen vollzeitschulischen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten und können gleichzeitig den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach Klasse 9 des Gymnasiums
Dauer: 2 Jahre
Anschlussmöglichkeiten:
- Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife.
- Mit Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
- Duale Berufsausbildung
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Weiterbildung in der Fachschule
Stand: Dezember 2020
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