BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Wohnungsbauförderung

Im Bereich Wohnungsbauförderung -Förderung des sozialen Wohnungsbaus- (Neubau/Ersterwerb, Gebrauchterwerb/Zweiterwerb, Erweiterung, Modernisierung, Energiesparmaßnahmen) sind die nachfolgenden Bewilligungsbehörden des Bezirks zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie dort jeweils bei den Ämtern für Wohnungsbauförderung.

Bewilligungsbehörden sind:

Seit dem 1.Januar 2010 hat die NRW Bank alle Aufgaben und Geschäfte der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen übernommen. Informationen rund um den sozialen Wohnungsbau können dort auch direkt abgerufen werden.
→ NRW Bank

Häufig gestellte Fragen

  • Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften
  • private Investoren und Wohneigentümer
  • bei der Eigentumsförderung Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
  • der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
  • die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
  • der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
  • der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen

Zuständigen Bewilligungsbehörden (Amt für Wohnungsbauförderung)

oder

bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes, die dann den Förderantrag mit einer Stellungnahme weiterleitet.

Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfolgen.

  • Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

 

  •  Bei allen Bewilligungsbehörden
  •  Bei der NRW Bank
  •  Informationsveranstaltungen der Banken und Sparkassen
  •  Informationsbroschüren des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW

 

Stand: Dezember 2020