Wohnungsbauförderung
Im Bereich Wohnungsbauförderung -Förderung des sozialen Wohnungsbaus- (Neubau/Ersterwerb, Gebrauchterwerb/Zweiterwerb, Erweiterung, Modernisierung, Energiesparmaßnahmen) sind die nachfolgenden Bewilligungsbehörden des Bezirks zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie dort jeweils bei den Ämtern für Wohnungsbauförderung.
Bewilligungsbehörden sind:
- Stadt Bielefeld,
- Kreis Gütersloh,
- Kreis Herford,
- Kreis Höxter,
- Kreis Lippe,
- Kreis Minden-Lübbecke,
- Kreis Paderborn
Seit dem 1.Januar 2010 hat die NRW Bank alle Aufgaben und Geschäfte der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen übernommen. Informationen rund um den sozialen Wohnungsbau können dort auch direkt abgerufen werden.
→ NRW Bank
Häufig gestellte Fragen
- Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften
- private Investoren und Wohneigentümer
- bei der Eigentumsförderung Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
- der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
- die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
- der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
- der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
Zuständigen Bewilligungsbehörden (Amt für Wohnungsbauförderung)
- Stadt Bielefeld
- Kreis Gütersloh
- Kreis Herford
- Kreis Höxter
- Kreis Lippe
- Kreis Minden-Lübbecke
- Kreis Paderborn
oder
bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes, die dann den Förderantrag mit einer Stellungnahme weiterleitet.
Die Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfolgen.
- Bei allen Bewilligungsbehörden
- Bei der NRW Bank
- Informationsveranstaltungen der Banken und Sparkassen
- Informationsbroschüren des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW
Stand: Dezember 2020
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