BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Kleingartenförderung

Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Vorhabens

  1. Grunderwerb zur Bestandssicherung
  2. Grunderwerb zur Schaffung neuer oder Erweiterung bestehender Kleingärten
  3. Bau neuer sowie Erweiterung bestehender Kleingärten
  4. Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Bereiche bestehender Kleingartenanlagen
  5. Maßnahmen zur besseren Eingliederung in das kommunale Grünsystem
  6. Schaffung und Errichtung von gemeinschaftlich genutzten und öffentlich zugänglichen Gartenparzellen
  7. Umfassende Änderung und Umgestaltung von Parzellenzuschnitt und -größe
  8. Details siehe Förderrichtlinien

Förderungsrahmen 60 v.H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Festbetrag je Kleingarten.

Bezirksregierung Detmold, Dez. 35

Im Jahr vor Beginn des Vorhabens

Stand: Dezember 2020