Kleingartenförderung
Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Vorhabens
- Grunderwerb zur Bestandssicherung
- Grunderwerb zur Schaffung neuer oder Erweiterung bestehender Kleingärten
- Bau neuer sowie Erweiterung bestehender Kleingärten
- Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Bereiche bestehender Kleingartenanlagen
- Maßnahmen zur besseren Eingliederung in das kommunale Grünsystem
- Schaffung und Errichtung von gemeinschaftlich genutzten und öffentlich zugänglichen Gartenparzellen
- Umfassende Änderung und Umgestaltung von Parzellenzuschnitt und -größe
- Details siehe Förderrichtlinien
Förderungsrahmen 60 v.H. bis 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Festbetrag je Kleingarten.
Bezirksregierung Detmold, Dez. 35
Im Jahr vor Beginn des Vorhabens
Stand: Dezember 2020