BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Schornsteinfegerwesen

Für den Regierungsbezirk Detmold sind 196 Schornsteinfeger-Kehrbezirke geschaffen worden. Jeder dieser Kehrbezirke wird von einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) für einen Zeitraum von 7 Jahren verwaltet.

Die Aufsicht über die bBSF führen die Stadt Bielefeld und die jeweiligen Kreise.

Nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) haben die bBSF als hoheitliche Aufgabe u. a. übertragen bekommen, Durchführung der Feuerstättenschau, zweimal in 7 Jahren und die Abnahme nach den landesrechtlichen Bauordnungen. Im Land NRW sind bei der Errichtung oder Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine oder Abgasleitungen Bescheinigungen durch die bBSF (§ 42. Abs. 7 der Bauordnung) zu erteilen.

Für diese Tätigkeiten sind die Eigentümerin/der Eigentümer von Grundstücken und Räumen an den bBSF gebunden.

Nach der Feuerstättenschau erhält der Eigentümer gem. § 14a SchfHwG vom bBSF einen Feuerstättenbescheid in dem die nach der KÜO durchzuführenden Arbeiten mit der Terminvorgabe aufgeführt sind.

Diese Tätigkeiten sind Wettbewerbsarbeiten, d. h. es steht dem Eigentümer frei, den für ihn zuständigen bBSF oder einen sonstigen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Die Preise für diese Tätigkeiten sind im Gegensatz zu den hoheitlichen Tätigkeiten nicht staatlich festgesetzt und müssen vereinbart werden.

Unter www.bafa.de besteht die Möglichkeit, festzustellen, ob der vorgesehen Schornsteinfegerbetrieb befugt ist, die Arbeiten durchzuführen – die Eintragung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Auskünfte erteilt auch die Handwerkskammer.

Bei der Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Detmold können Sie erfahren welcher bBSF für Sie zuständig ist. Ferner finden sie dort Gesetze und sonstige Infos zum Schornsteinfegerhandwerk. Die Innung stellt ihren bBSF einen speziellen Ausweis aus.

 

Stand: August 2023