BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Mit Schreiben vom 22.06.2020 beantragte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 238    - Ortsumgehung Lemgo (L 712 – B 238 alt) - auf dem Gebiet der Stadt Lemgo.

Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Nordabschnitt der B 238n - Ortsumgehung Lemgo - und beginnt an der L 712 (Ostwestfalenstraße), kreuzt die Kreisstraße 33 (Leeser Weg) höhenungleich (“planfrei“), schwenkt in Höhe des Sommerhäuschenweges, der ebenfalls planfrei überquert wird, in nordöstliche Richtung und wird im weiteren Verlauf am Südrand des Ilsetales geführt. Die Kreuzung mit der L 958 (Entruper Weg) wird höhengleich in Form eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) angelegt. Im weiteren Verlauf liegt die Trasse der B 238n zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen und stößt südlich der diakonischen Einrichtung “Eben-Ezer“ wieder auf die vorhandene B 238, die mit einer höhengleichen, signalisierten Einmündung angebunden wird.

Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 3,103 km und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem:

  • die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 238n mit der L 712n (Herforder Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), der L 958 (Entruper Weg, Kreisverkehrsplatz) und der B 238alt (Rintelner Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt)

  • die fünf Brückenbauwerke zur Überführung der K 33 (Leeser Weg), zur Unterführung des Sommerhäuschenweges, zur Überführung des “Alten Knicks“, zur Überführung des “Brunnenweges“ und zur Unterführung des “Wacholderweges“ und einen Gewässerdurchlass

  • die Entwässerungsanlagen

  • die Herstellung eines Parkplatzes für eine Kleingartenanlage

  • eine Lärmschutzwand

  • die mit ihm im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und an Anlagen Dritter sowie

  • die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.

Für die geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Lemgo, Flur 9, 36, 37, 39 bis 41, 43 bis 46 und 49 benötigt.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.01.2021 bis zum 10.02.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicher-stellungsgesetz - PlanSiG -) in Verbindung mit § 27a Absatz 1 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durch Veröffentlichung im Internet. Die Planunterlagen sind seit dem Auslegungsbeginn am 11.01.2021 hier einsehbar.

Die gemäß § 73 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRw) ansonsten physisch vor Ort vorzunehmende Auslegung der Planunterlagen wurde insofern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Zusätzlich und nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon oder E-Mail) konnten die Unterlagen aber bei Bedarf und soweit es unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes möglich war auch bei der Stadt Lemgo vor Ort eingesehen werden. Auf die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lemgo im Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden (Kreisblatt Nr. 120 vom 10.12.2020) wurde hingewiesen. Die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme jeweils geltenden Infektionsschutz- und Hygienebestimmungen sowie gegebenenfalls erforderliche Zutrittsbeschränkungen wurden bei der Einsichtnahme beachtet. 

Davon unabhängig sind die Bekanntmachung und die Planunterlagen auch über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben (Adresse: https://www.uvp-verbund.de/nw) bekannt gemacht worden.

Bis zum Ablauf der sich anschließenden einmonatigen Einwendungsfrist am 10. März 2025 sind 46 Einwendungsschreiben von insgesamt 65 Einwendern sowie 21 Stellungnahmen von Behörden bzw. sonstigen Fachstellen (sogenannte “Träger öfffentlicher Belange“) eingegangen.

Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Vorhabenträger jeweils eine Gegenäußerung zu den Einwendungen und Stellungnahmen erstellt hat, stand als nächster Verfahrensschritt die Erörterung gemäß § 17 a Absatz 6 FStrG an, welche im Format einer Online-Konsultation, die auch nach den Regelungen des bis zum 31.12.2024 verlängerten Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) zulässig war, stattfand.

Die Online-Konsultation, in deren Rahmen die Einwender und Träger öffentlicher Belange insbesondere auch die jeweilige Gegenäußerung zu Ihren Einwendungen bzw. zu Ihren Stellungnahmen zur Kenntnis erhalten haben, fand nach ordnungsgemäßer ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 17a Absatz 6 FStrG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 VwVfG NRW im Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden (Kreisblatt Nr. 20 vom 10.04.2020) in der Zeit von Montag, den 22.04.2024, bis Dienstag, den 21.05.2024, statt. 

An der Online-Konsultation haben sich insgesamt 13 Einwender und 5 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Nach Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens einschließlich der Erörterung im Format einer Online-Konsultation ergibt sich die Notwendigkeit der Überarbeitung und Aktualisierung der Planunterlagen. 

Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Vorhabenträgerin diese mit einem sogenannten “Deckblatt“ in das Verfahren einbringen.

 

Verzeichnis der Planunterlagen (siehe hier - einsehbar ab dem 11.01.2021)

Bekanntmachung öffentliche Auslegung (siehe hier)

Bekanntmachung Online-Konsultation (siehe hier)

Stand: Juli 2025