BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Kopien und digitale Antragstellung

Alle Unterlagen sind grundsätzlich als Kopie vorzulegen.

Aufgrund der gesetzlichen Neuerung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) vom 14.09.2021 ist die Antragstellung gem. § 12 Absatz 2 BQFG NRW nun auch elektronisch möglich. Das bedeutet, dass auch die Vorlage von Scans / PDF Dokumenten zulässig ist. Sie können uns die Dokumente per E-Mail zuschicken.

Dies setzt jedoch voraus, dass die vorgelegten Dateien von einer Qualität sind, die einer Fotokopie entspricht: Die Dateien müssen gut lesbar, nicht abgeschnitten und in hoher Auflösung sein. Bitte verwenden Sie hierfür einen handelsüblichen Scanner.

Verwackelte Handyfotos, auch mit Scan-Apps, werden nicht akzeptiert.

Im Einzelfall kann gemäß § 12 Absatz 5 BQFG NRW dennoch die Vorlage von beglaubigten Kopien oder weiteren geeigneten Unterlagen verlangt werden.

Ferner bitten wir Sie, Ihre Dateien ordnungsgemäß zu benennen, zum Beispiel „Bachelordiplom Max Mustermann“, „Lebenslauf Herr Beispiel“.

Alternativ können Sie uns Ihre Originale auch persönlich zur Ansicht gegen Rückgabe vorlegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie von einer postalischen Übersendung von Originaldokumenten, insbesondere aus dem Ausland, absehen.

 

Übersetzungen

Fremdsprachlichen Unterlagen muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden.
Die Übersetzung kann an einer Kopie des übersetzten Dokumentes befestigt sein (dann müssen Sie das Original separat einreichen, siehe oben) oder am Original des Dokumentes.

Eine qualifizierte Übersetzung ist eine von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung.

Die Übersetzer­datenbank der Landesjustizverwaltungen finden Sie unter folgendem Link:

www.justiz-dolmetscher.de

Übersetzungen, welche von in Deutschland nicht anerkannten Übersetzern angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden!

 

Hinweis:

Nach Abschluss des Antragsverfahrens können eingereichte Dokumente und Unterlagen nicht zurückgeschickt werden.

 

                                                                                                                                                                Stand: Februar 2024