BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Soziale Berufe

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse für Soziale Berufe

Die Bezirksregierung Detmold kann eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik anerkennen und die Befugnis zur Ausübung der folgenden reglementierten Berufe erteilen:

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / staatlich anerkannter Sozialarbeiter bzw. staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannter Sozialpädagoge
  • staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • staatlich anerkannte Kindheitspädagogin / staatlich anerkannter Kindheitspädagoge.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausbildung im Ausland mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist, oder dass bestehende Unterschiede durch Berufserfahrung oder eine Anpassungsmaßnahme ausgeglichen werden können.

Das Anerkennungsverfahren wird auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung eingeleitet.

Die Bezirksregierung Detmold ist für Sie zuständig, wenn sie im Regierungsbezirk Detmold Ihren Wohnsitz haben. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie die Stadt Bielefeld.

Falls Sie nicht in diesem Regierungsbezirk leben, ist eine der anderen Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf, Köln oder Münster für Sie zuständig.

Falls Sie momentan noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber nach Nordrhein-Westfalen umziehen wollen, bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Ort, in dem Ihre zukünftige Arbeitsstätte liegt.

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter. Dies ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und muss unbedingt vor Antragstellung geklärt und beantragt werden. Weitere Informationen, auch zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php

Die benötigten Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen uns gerne auch per E-Mail

 

Stand: Februar 2024