Anerkennung von Ausbildungsstätten
Die Ausbildung in den nichtärztlichen Heilberufen ist jeweils durch Bundesgesetz und in der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Im Bereich der Gesundheitsfachberufe sind die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörde für die Umsetzung der vorgenannten Regelungen, das Prüfungswesen, sowie für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig. Die Bezirksregierungen sind als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden zuständig.
Weitere Informationen zu den Gesundheitsfachberufen erhalten Sie bei den Unteren Gesundheitsbehörden.
Zu den Gesundheitsfachberufen zählen die nachfolgend aufgeführten nichtärztlichen Heilberufe:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Desinfektorin/Desinfektor
- Diätassistentin/Diätassistent
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Logopädin/Logopäde
- Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister
- Medizinisch-Technische Laboratoriumsassistentin/Medizinisch-Technischer Laboratioriumsassistent
- Medizinisch-Technische Radiologieassistentin/Medizinisch-Technischer Radiologieassistent
- Orthoptistin/Orthoptist
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Podologin/Podologe
Die Ausbildung in den nichtärztlichen Heilberufen findet an staatlich anerkannten Schulen statt. Für die staatliche Anerkennung entsprechender Schulen und deren Überwachung sind die Bezirksregierungen zuständig.
Weitere Informationen zu den Schulen für nichtärztliche Heilberufe im Regierungsbezirk Detmold erhalten Sie in den anliegenden Schullisten.
Für die staatliche Anerkennung der Rettungsdienstschulen ist das Dezernat 22 zuständig.
Stand: Januar 2022
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