BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Sucht und Drogen

Sucht ist ein schwerwiegendes Problem, das unsere Gesellschaft insgesamt berührt.
Die Drogenpolitik in Nordrhein-Westfalen ist pragmatisch ausgerichtet. Sie berücksichtigt, dass

  • es weder eine suchtfreie noch suchtmittelfreie Gesellschaft gibt,
  • Sucht immer eine individuelle Geschichte hat, die früh beginnt und schwer zu bewältigen ist,
  • die Bürger ein Recht auf Schutz ebenso wie die Betroffenen ein Recht auf Hilfen haben.

 Die Suchtpolitik in NRW stellt auf ein Dreisäulenkonzept ab: den gleichzeitigen und gleichgewichtigen Einsatz von Prävention, Hilfen (Therapie, Rehabilitation, Integration) und Repression. Die konkreten Massnahmen und Angebote in der Suchtpolitik sind dabei in verschiedene Programme unterteilt: z.B. ambulante stationäre und teilstationäre Hilfen, niedrigschwellige Hilfen, Hilfen bei Alkoholabhängigkeit, Hilfen bei Medikamentenmissbrauch, Hilfen bei Glücksspielsucht, Hilfen bei Essstörungen, Aktionswochen, Ausstellung „Sucht hat immer eine Geschichte“, psychosoziale Betreuung Methadonsubstituierter, Fachstellen für Suchtprophylaxe, zielgruppenspezifische Angebote u.v.m.

Die konkreten Beratungs- und Hilfeleistungen werden in den Städten und Gemeinden unter verschiedener Trägerschaft angeboten. Die Landesförderung zur Bekämpfung der Suchtgefahren wird seit dem Jahr 2007 mit Ausnahme der Förderung zur Bekämpfung der Glücksspielsucht den Kommunen als zweckgebundene, fachbezogene Pauschale nach § 29 Landeshaushaltsordnung zur Verfügung gestellt. Förderanträge können bei dem örtlich zuständigen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt gestellt werden.

Für die Landesförderung zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird das Dezernat 24 weiterhin als Bewilligungsbehörde tätig. Anträge werden hier hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit geprüft, und im Falle einer Förderung wird die zweckmäßige Mittelverwendung hier überwacht.

Auf nordrhein-westfälischer Ebene ist für alle Fragen der Koordination und Kooperation von Suchtprävention der Verein GINKO zuständig, dem alle Suchtprophylaxestellen in NRW angehören und dort ihren fachlichen Austausch pflegen.

Weitere Informationen können Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) erhalten.

 

Stand: Februar 2024