BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Kurorte und Erholungsorte

Städte oder Gemeinden, die sich Kur- oder Erholungsort nennen wollen, bedürfen einer staatlichen Anerkennung. Zuständig hierfür ist das Dezernat 24 der Bezirksregierung.

Grundlage für eine entsprechende Prädikatisierung ist das Kurortegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit der staatlichen Anerkennung wird bestätigt, dass diese Orte über die in den gesetzlichen Bestimmungen näher definierten Qualitätsstandards verfügen. In ihrer Außenwirkung dienen die Artbezeichnungen einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander. Außerdem helfen sie den Patienten und Gästen, die Heilung und Erholung suchen, sowie auch den beratenden Ärzten bei der Auswahl des geeigneten Kur- oder Erholungsortes.

Folgende Abstufungen bei der Artbezeichnung finden sich im Kurortegesetz:

  • Heilbad, Mineral-, Thermal-, Sole-, Peloid- oder Moorheilbad
  • Kneipp-Heilbad
  • Heilklimatischer Kurort
  • Kneipp-Kurort
  • Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb
  • Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb
  • Ort mit Peloid- oder Moor-Kurbetrieb
  • Luftkurort
  • Erholungsort

 

Sowohl für die Anerkennung als Kur- wie auch als Erholungsort sind ein entsprechendes Kurgebiet bzw. ein Erholungsgebiet und die in der vorgenannten Rechtsvorschrift im Einzelnen geforderten Kureinrichtungen erforderlich. Darüber hinaus ist ein für die Gesunderhaltung oder Genesung geeignetes Klima bzw. das Vorhandensein natürlicher Heilmittel wie z.B. Solequellen nachzuweisen.

Bevor eine Anerkennung ausgesprochen wird, hat der Landesfachbeirat für Kurorte und Heilquellen Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierzu wird aus der Reihe der Mitglieder des Landesfachbeirates eine Besuchskommission gebildet, die zuvor vor Ort umfassend das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung prüft.

Im Regierungsbezirk Detmold sind derzeit die hier genannten Städte und Gemeinden als Kur- bzw. Erholungsort anerkannt:

Weitere Informationen zum Heilbäderwesen finden Sie auf den Internetseiten des Nordrhein-Westfälischen Heilbäderverbands mit Sitz in Bad Sassendorf.

Stand: Februar 2024