Hausärzteförderung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Ärztinnen und Ärzte, die nicht älter als 60 Jahre sind und die in einem Fördergebiet (s. Anlagen 1 und 2 der Förderrichtlinie) im Bereich der Bezirksregierung Detmold eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, können eine finanzielle Förderung erhalten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- eine Niederlassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit max. 60.000 Euro
- eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte mit max. 60.000 Euro
- die Errichtung von Lehrpraxen mit max. 10.000 Euro
- die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten mit 500 Euro / Monat
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs mit 500 Euro / Monat
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin mit 500 Euro / Monat
- der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal mit max. 1.000 Euro.
Wo finde ich weitere Informationen und Antragsunterlagen?
Die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie und den Anträgen entnehmen.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter
https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 24
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Bitte denken Sie daran, den Förderantrag rechtzeitig zu stellen. Anlagen können nachgereicht werden.
Stand: Februar 2025
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