Hausärzteförderung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Ärztinnen und Ärzte, die nicht älter als 60 Jahre sind und die in einem Fördergebiet (s. Anlage 1 Fördergemeinden) im Bereich der Bezirksregierung Detmold eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, können eine finanzielle Förderung erhalten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- eine Standortförderung mit 60.000 Euro
- die Errichtung von Lehrpraxen mit 10.000 Euro
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs mit 500 Euro / Monat
- die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin mit 500 Euro / Monat
- der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal mit 1.000 Euro.
Wo finde ich weitere Informationen und Antragsunterlagen?
Die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie und den Anträgen entnehmen.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm.
Bitte denken Sie daran, den Förderantrag rechtzeitig zu stellen. Anlagen können nachgereicht werden.
Stand: Februar 2026