BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Schwangerschaftskonfliktgesetz

Beratungsstellen und Ärzte, die als Berater nach den §§ 8 und 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im Regierungsbezirk Detmold Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen möchten, benötigen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Detmold.

In den Richtlinien zur staatlichen Anerkennung der Beratungsstellen und Ärztinnen und Ärzte nach §§ 8 und 9 SchKG sind die Voraussetzungen und das Verfahren geregelt.

Eine Liste der im Regierungsbezirk Detmold anerkannten Beratungsstellen und Beratungsärzte finden Sie hier.

Für alle anerkannten Beratungsstellen ist hier das aktuelle Formular für den jährlichen Erfahrungsbericht hinterlegt.

Stand: Februar 2024