BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Altenpflegeausbildung, Altenpflegehilfeausbildung,Familienpflegeausbildung

Hinweis zur Altenpflegeausbildung:

Aufgrund der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung (s. u.) und des damit auslaufenden Altenpflegegesetzes kann eine Ausbildung im Bereich der Altenpflege oder Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege seit dem 01. Januar 2020 nicht mehr begonnen werden. Eine Ausbildung in diesem Bereich, die vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurde, kann gemäß § 66 PflBG noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der Vorschriften des Altenpflegegesetzes bzw. Krankenpflegegesetzes und den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung abgeschlossen werden. Für nach dem Altenpflegegesetz begonnene Ausbildungen ist die Bezirksregierung Detmold weiterhin für die ordnungsgemäße Durchführung zuständig. Für nach dem Krankenpflegegesetz begonnenen Ausbildungen sind die Gesundheitsämter weiter zuständig.

Seit dem 1. Januar 2020 kann ausschließlich die generalistische Pflegeausbildung zum*zur „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ nach dem Pflegeberufegesetz absolviert werden. Nach Wahl der Auszubildenden ist es möglich im letzten Ausbildungsjahr einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege zu legen.

Altenpflegeausbildung

Die Ausbildung in der Altenpflege findet in Fachseminaren für Altenpflege und in Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe statt. Fachseminare für Altenpflege benötigen die Anerkennung der Bezirksregierung für die Durchführung der Ausbildung. Zur Sicherstellung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen erhalten die Fachseminare für Altenpflege Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben.

Insgesamt sind im Regierungsbezirk 17 Fachseminare zur Durchführung der Ausbildung staatlich anerkannt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung tragen die Fachseminare für Altenpflege. Sie stimmen den Unterricht und die berufspraktische Ausbildung inhaltlich und organisatorisch aufeinander ab. Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit 3 Jahre.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht am Fachseminar sowie insgesamt 2500 Stunden praktische Ausbildung in den Einrichtungen.

Die Bezirksregierung führt die Aufsicht über die Fachseminare. Sie achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen des Altenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordung. Damit wird eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt. Die Bezirksregierung überwacht die staatliche Abschlussprüfung (Vorsitz im Prüfungsausschuss) und stellt die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung  „Altenpfleger/in“ aus.

Allen an der Altenpflegeausbildung Beteiligten soll ein Handlungsleitfaden als Arbeitshilfe dienen. Er gibt Hinweise zur Kooperation zwischen den Beteiligten, zur formalen Gestaltung der Ausbildung und Prüfung und bezieht den Praktischen Rahmenlehrplan und das Prüfungsverfahren mit ein

Altenpflegehilfeausbildung

Zum 1. September 2006 ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Im Rahmen einer einjährigen Ausbildung, die sich insbesondere an Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit Abschluss nach Klasse 9 richtet, werden grundlegende Kompetenzen für die Arbeit unter Aufsicht von Fachkräften in stationären Einrichtungen und bei ambulanten Diensten erworben.

Die Ausbildung erfolgt an staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege. Sie gliedert sich in 750 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht am Fachseminar sowie 900 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung.

Ein verbindlicher Leitfaden für die Altenpflegehilfeausbildung dokumentiert die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Ausbildung und erläutert den Weg der Ausbildung bis hin zur staatlichen Prüfung.

Die Bezirksregierung überwacht die Ausbildung, stellt die/den Vorsitzende/n im Prüfungsausschuss und erteilt die Erlaubnisurkunde als staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in.

Zur bedarfsgerechten Ausbildung in der Altenpflegehilfe erhalten die staatliche anerkannten Fachseminare für Altenpflege Zuwendungen des Landes nach einem pauschalen Förderbetrag.

Familienpflegeausbildung

Die Ausbildung in der Familienpflege findet in Fachseminaren für Familienpflege statt. Die Ausbildung besteht aus einer zweijährigen theoretischen und fachpraktischen Ausbildung sowie aus einem einjährigen Berufspraktikum in Einrichtungen der Familienpflege. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Ableistung des Berufspraktikums erteilt die Bezirksregierung die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in.

Zur Zeit finden im Regierungsbezirk Detmold keine Ausbildungen zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger statt.

Stand: Januar 2023