BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arzneimittelgroßhandel

Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Rahmen der 12. AMG-Novelle ist die Großhandelstätigkeit erlaubnispflichtig geworden. Die Erlaubnis für eine Großhandelstätigkeit ist bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständige Behörde zu beantragen.

  • Apotheken, die als pharm. Großhändler tätig sein wollen, richten ihren Antrag bitte an die für sie zuständigen unteren Gesundheitsbehörden (Amtsapotheker/in).
    Weitere Informationen zur Großhandelstätigkeit von Apotheken finden Sie auch in der Rubrik „Ratgeber Recht“ der Apothekerkammern.
  • Für alle anderen Unternehmen ist der Adressat für die Antragsstellung die zuständige Bezirksregierung.

 

Ein formloser Antrag mit Bezug auf § 52a AMG ist mit den im

Merkblatt für die Erteilung der Großhandelserlaubnis gem. § 52a Arzneimittelgesetz (AMG) für Humanarzneimittel

genannten Unterlagen an die zuständige Behörde zu senden.

Stand: Februar 2024