BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arzneimittelgroßhandel

Die Erlaubnis für eine Großhandelstätigkeit mit Humanarzneimitteln ist bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständige Behörde zu beantragen. Für alle Unternehmen ist der Adressat für die Antragstellung die zuständige Bezirksregierung.

 

Ein formloser Antrag mit Bezug auf § 52a AMG ist mit den im

Merkblatt für die Erteilung der Großhandelserlaubnis gem. § 52a Arzneimittelgesetz (AMG) für Humanarzneimittel

genannten Unterlagen an die zuständige Behörde zu senden.

Stand: April 2026