Arzneimittelgroßhandel
Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Rahmen der 12. AMG-Novelle ist die Großhandelstätigkeit erlaubnispflichtig geworden. Die Erlaubnis für eine Großhandelstätigkeit ist bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständige Behörde zu beantragen.
- Apotheken, die als pharm. Großhändler tätig sein wollen, richten ihren Antrag bitte an die für sie zuständigen unteren Gesundheitsbehörden (Amtsapotheker/in).
Weitere Informationen zur Großhandelstätigkeit von Apotheken finden Sie auch in der Rubrik „Ratgeber Recht“ der Apothekerkammern. - Für alle anderen Unternehmen ist der Adressat für die Antragsstellung die zuständige Bezirksregierung.
Ein formloser Antrag mit Bezug auf § 52a AMG ist mit den im
genannten Unterlagen an die zuständige Behörde zu senden.
Stand: Februar 2025
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