Approbation Psychologischer Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Antragsunterlagen vor und beachten Sie die Form der Antragsunterlagen.
- Antrag
- Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
- Kurzgefasster Lebenslauf
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis); der Nachweis soll mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten. Daten die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden.
- Führungszeugnis Beleg-Art "OB", das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, (zu beantragen bei der zuständigen Bürgerberatung, bitte Verwendungszweck: "Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, 24.16" angeben)
- Straffreiheitserklärung
- Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir evtl. noch fehlende Unterlagen auf Grund individueller Gegebenheiten nachfordern müssen.
Hinweis: Adressänderungen bitte ich mir umgehend mitzuteilen.
Stand: Februar 2025
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