Ersatzurkunde der Approbationsurkunde
Sie benötigen eine Ersatzurkunde Ihrer Approbationsurkunde
Für die Beantragung vorzulegende Unterlagen:
- Antrag mit Eidesstattlicher Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung (BNotO)
- aktueller Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
- ggf. Übersendung einer noch vorhandenen Kopie der Approbationsurkunde
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis) in amtlich beglaubigter Kopie. Der Nachweis sollte mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden.
- Führungszeugnis der Beleg-Art "OB", das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Verwendungszweck "Ersatzurkunde der Approbationsurkunde, 24.16")
- Straffreiheitserklärung
- aktuelle Bescheinigung der für Sie zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet bzw. getroffen wurden. (nicht älter als einen Monat)
Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.
Stand: Februar 2025
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