BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ersatzurkunde der Approbationsurkunde

Sie benötigen eine Ersatzurkunde Ihrer Approbationsurkunde

 

Für die Beantragung vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag mit Eidesstattlicher Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung (BNotO)
  • aktueller Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
  • ggf. Übersendung einer noch vorhandenen Kopie der Approbationsurkunde
  • Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Ausweis) in amtlich beglaubigter Kopie. Der Nachweis sollte mindestens den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und ein Lichtbild enthalten; Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können auf der Kopie geschwärzt werden.
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "OB", das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Verwendungszweck "Ersatzurkunde der Approbationsurkunde")
  • Straffreiheitserklärung 
  • aktuelle Bescheinigung der für Sie zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass gegen Sie keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet bzw. getroffen wurden. (nicht älter als einen Monat)

 

Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

Stand: Februar 2024