Approbation - Zweitschrift - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Dasselbe gilt für eine Berufstätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Psychotherapeut.
Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland erworben haben (letzter Prüfungsort im Regierungsbezirk Detmold), müssen Sie Ihre Approbation bei der Bezirksregierung Detmold beantragen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
Außerdem finden Sie hier alle Informationen für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Ersatzurkunde.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens wird die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss überprüft.
Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Seit dem 01.03.2020 ist die Bezirksregierung Münster zentral für alle Anerkennungsverfahren in Nordrhein- Westfalen zuständig.
Auf der Homepage der Bezirksregierung Münster finden Sie die notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Merkblätter und Antragsformulare für die Beantragung einer Approbation und Berufserlaubnis.
Stand: Februar 2024
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