Wirtschaftliche Angelegenheiten
Die Finanzierung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) und dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.
Das Dezernat 22 ist im Regierungsbezirk zuständig für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes sowie für die Kostenerstattung der landeseigenen Fahrzeuge, ihrer Ausstattung und Unterbringung.
Die für die Verwaltung der landeseigenen Fahrzeuge benötigten Vordrucke werden zentral von der Bezirksregierung Arnsberg bereitgestellt.
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