BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Soforthilfe Starkregen

Anträge Kreis Herford

Die Landesregierung hat am 11. Januar 2022 beschlossen, den Starkregen am 5./6. Juni 2021 im Kreis Herford als Ereignis im Sinne der Nummer 1 der Soforthilferichtlinie vom 30.1.2018 anzuerkennen. Betroffene in den Gebieten Bünde, Enger und Hiddenhausen haben somit die Möglichkeit, bei der Bezirksregierung Detmold Anträge auf Soforthilfe zu stellen.

Soforthilfe Starkregen im Kreis Herford

Die Landesregierung hat am 11. Januar 2022 beschlossen, den Starkregen am 5./6. Juni 2021 im Kreis Herford als Ereignis im Sinne der Nummer 1 der Soforthilferichtlinie vom 30.1.2018 anzuerkennen. Mit Erlass vom 13. Januar 2022 hat das Innenministerium die Bezirksregierung Detmold zur Auszahlungs- und Bewilligungsbehörde bestimmt.

Die relevante Gebietskulisse umfasst die Städte

  • Bünde: südlich der A30 mit den Ortsteilen Bustedt, Dünne, Ennigloh, Hüffen, Hunnebrock, Muckum, Spradow, Südlengern und Werfen
  • Enger: mit den Ortsteilen Belke Steinbeck, Besenkamp, Dreyen, Mitte, Siele und Westerenger
  • Gemeinde Hiddenhausen: mit den Ortsteilen Eilshausen und Hiddenhausen

Damit haben Betroffene in diesen Gebieten die Möglichkeit, den durch das Starkregenereignis erlittenen Schaden unter den Voraussetzungen der Richtlinie ersetzt zu bekommen.

Die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die erwartbare Zuwendung ergeben sich unmittelbar aus der Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen vom 30.1.2018 - SHR (MBl. NRW. 2018 S. 86).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zu Leistungen der "Soforthilfe Naturkatastrophen" gemäß Ziffer 4.3 des o.g. Erlasses nur dann gegeben ist, wenn die betroffenen Haushalte oder Unternehmen und Landwirte nicht die tatsächliche Möglichkeit hatten, sich gegen Elementarschäden zu versichern - oder der Abschluss einer solchen Versicherung für diese nicht wirtschaftliche vertretbar ist. Gemäß Ziffer 5.4 ist hierdrüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Die Anträge können ab sofort elektronisch per E-Mail unter der Adresse post22 [at] bezreg-detmold.nrw.de (Post22[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) eingereicht werden. Rückrufwünsche hinsichtlich Fragen zum Antragsverfahren können unter Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer an post22 [at] bezreg-detmold.nrw.de (Post22[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Alternativ können Rückrufwünsche unter 05231 71-2286 entgegengenommen werden. Die Rückrufwünsche werden an das mit der Bearbeitung der Anträge beauftragte Dezernat weitergeleitet.

Nach Festlegung des Ministeriums des Innern NRW endet die Antragsfrist für die Soforthilfe am Freitag, 25. Februar 2022.