BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Zivil- und Katastrophenschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen.

Die Zivile Verteidigung hat das übergeordnete Ziel, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung (Zivilschutz) erforderlich sind.


Die Aufgabe des Zivilschutzes ist es hierbei, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. 

Der Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes, welche jedoch von den Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Hierfür stellt der Bund ergänzende Ausstattung zur Verfügung, welche von den Ländern zusätzlich im Katastrophenschutzes eingesetzt werden kann. 

Die rechtliche Grundlage bildet die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) und das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).

Der Katastrophenschutz beinhaltet die Vorplanung und Durchführung von Maßnahmen, zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Infrastruktur bei schwerwiegenden Unglücksfällen, Extrem-Wetterereignissen oder Naturkatastrophen. 

Dem Dezernat 22 obliegt im Regierungsbezirk Detmold die Aufsicht über die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und der kreisfreien Stadt Bielefeld. Darüber hinaus unterstützt und berät das Dezernat 22 bei Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW. 

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG).


Stand: Juni 2023