BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Bezirksregierung Detmold als Enteignungsbehörde ist kompetente Konfliktmoderatorin bei Enteignungsverfahren. In den Verfahren werden – ähnlich wie bei Gericht – Verhandlungen durchgeführt, um für den Gemeinbedarf benötigte Flächen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Wenn die betroffenen Grundstückseigentümer oder Inhaber sonstiger Rechte ein angemessenes Kauf- bzw. Entschädigungsangebot ausschlagen und keine gütliche Einigung zustande gekommen ist, kann ein Enteignungsantrag bei der Bezirksregierung als Enteignungsbehörde gestellt werden.

Bei Enteignungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist der Antrag bei der Gemeinde, in deren Gemarkung das zu enteignende Grundstück liegt, einzureichen (=Annahmestelle). Enteignungsbehörde ist auch hier die Bezirksregierung.

Bei der Antragstellung sind insbesondere folgende Punkte von zentraler Bedeutung:

  • Begründung (Wohl der Allgemeinheit)
  • Grundlage für die Enteignung
  • (z. B. § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 19 FStrG / B-Plan, Planfeststellungsbeschluss)
  • Umfang der Enteignung
  • (z.B. betroffenes Grundstück oder Teilgrundstück / Grundstücksübertragung oder Dienstbarkeit)
  • Angemessenes Angebot
  • Nennung aller Beteiligten

Das Kernstück eines Enteignungsverfahrens bildet dabei die Enteignungsverhandlung.

Darin wird allen Beteiligten Gelegenheit gegeben, ihre gegenseitigen Standpunkte abschließend darzulegen, und die Basis einer gütlichen Einigung wird ausgelotet.

Kommt diese zu Stande, endet das Verfahren mit einer Einigung, die an Ort und Stelle beurkundet wird.

Es kann auch eine Teileinigung beurkundet werden, wenn sich die Parteien über den Übergang des Eigentums, aber nicht über den Preis, einig sind.

Kann eine Einigung nicht erreicht werden, ergeht eine Entscheidung durch Beschluss.

Dabei wird auch entschieden, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts notwendig war. Dies wird regelmäßig für erforderlich gehalten und so sind dem Enteignungsbetroffenen die Kosten vom Entschädigungsverpflichteten zu erstatten.

 

Stand: Juni 2020