BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Medizinische Versorgung Asylsuchender

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten erfolgt im Rahmen des bestehenden Gesundheitssystems. Asylsuchende werden unmittelbar nach ihrer Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) durch medizinisch geschultes Personal in Augenschein genommen. Bei offenkundig schwerwiegender Krankheit wird ein Facharzt oder der notärztliche Dienst hinzugezogen.

In der EAE erfolgt auch die Erstuntersuchung durch die Bezirksregierung, in der u. a. auf Tuberkulose untersucht und dem Asylsuchenden ein Impfangebot unterbreitet wird. Der Asylsuchende kann sich beispielsweise gegen Tetanus, Windpocken, Polio oder Masern impfen lassen. Der Umfang der Impfung richtet sich dabei nach dem aktuellen Impfstatus der Person.

In den zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sichern die Mitarbeiter der Sanitätsstationen die medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohner. Die Sanitätsstationen bieten eine regelmäßige, offene medizinische Sprechstunde an. Das Sanitätspersonal vermittelt im Bedarfsfall in Abstimmung mit der Bezirksregierung die weitere medizinische Versorgung bei niedergelassenen Ärzten, in Ambulanzen und Krankenhäusern. Der Bezirksregierung obliegt die Abrechnung der notwendigen Krankenbehandlungskosten nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes.

(Stand: 05.12.2017)