BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Dezernat 12

 

Wenn zur Zeit eines Erbfalles weder ein Verwandter noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden und auch kein Erbe durch ein Testament bestimmt ist, dann erbt das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land wird in diesem Zusammenhang als Fiskus bezeichnet.

Nach einer Prüfung des Nachlassgerichtes, ob Anhörige vorhanden sind, und nach vergeblicher öffentlicher Aufforderung, Erbansprüche anzumelden, stellt das Nachlassgericht durch Beschluss fest, dass kein anderer Erbe als das Land NRW vorhanden ist. Gesetzlicher Erbe ist der Fiskus desjenigen Bundeslandes, in dem der Erblasser zurzeit seines Todes wohnhaft war.

Der Fiskus kann die Erbschaft weder ausschlagen noch auf sie verzichten. Allerdings haftet er für die Nachlassverbindlichkeiten nur beschränkt. Das bedeutet, dass der Fiskus im Fall eines überschuldeten Nachlasses nicht mehr an die Nachlassgläubiger zu zahlen hat, als er aus der Erbschaft erlösen kann.

Wenn sich nach langer Zeit doch noch ein Angehöriger findet, der einen Erbschein vorlegen kann, sind vom Fiskus bereits vereinnahmte Nachlässe rückabzuwickeln.

 

Stand: September 2020