Auslagen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die Landesverwaltung entstehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Reisekostenvergütung und Sitzungsgelder. Über den Kundenkreis der Bediensteten des Hauses hinaus ist die Bezirksregierung z.B. auch Ansprechpartner für die Auslagenerstattung vom Regionalrat und von Referendaren, die zu Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen ihrer Ausbildung der Bezirksregierung Detmold zugewiesen sind.
Wichtiger Hinweise zur Verjährung:
Ein Antrag auf Kostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Verfristete Anträge dürfen von Gesetzes wegen nicht bearbeitet bzw. ausgezahlt werden.
Lehramtsanwärter wenden sich ggfs bitte an die zuständigen Studienseminare
Stand: April 2022
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