BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ausbau der B 239 Abschnitt 3.1 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 Abschnitt 3.1 

Ausbau der B 239 / 3.1 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen eingeleitet.

Der Fernstraßenbedarfsplan des Bundes sieht vor, die B 239 zwischen der A 30 bei Kirchlengern und der B 1 bei Horn-Bad Meinberg durch mehrere Aus- und Neubaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie in Bezug auf die Verkürzung der Reisezeiten für den überregionalen Verkehr und Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr zu verbessern. Hierzu zählt auch der knapp 3 km lange Ausbau der B 239 auf dem Gebiet der Stadt  Bad Salzuflen. Für den Bundesgesetzgeber hat der Ausbau dieser Teilstrecke eine hohe Bedeutung; deshalb wird er im Bedarfplan in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ geführt.

Der Planfeststellungsabschnitt beginnt unmittelbar südöstlich der Anschlussstelle „AS 29 Herford / Bad Salzuflen“ an der A 2, verläuft auf der vorhandenen Trasse  und endet mit einem provisorischen Übergang in die vorhandene B 239 an der Dorfstraße / Lohheide.  Die L 804 (Buschortstraße) und die Gemeindestraße Meerbrede sollen mittels Zubringerrampen an die     B 239 angebunden (Anschlussstelle Meerbrede) werden. Die Anbindung der L 772 (Werler Straße) und der K 30 an die B 239 sollte ursprünglich mittels Zubringerrampen und zwei Kreisverkehrsplätzen (Anschlussstelle Werl) erfolgen. Die Gemeindestraßen „Grüner Sand“ und „Dorfstraße“ sollen an die Kreisverkehrsplätze im Bereich der Anschlussstelle Werl angebunden werden. Die Gemeindestraße „Loheide“ sollte ursprünglich über die B 239 geführt und über die „Dorfstraße“ mit der K 30 an der Anschlussstelle Werl mit dem übergeordneten Netz verknüpft werden.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 16.05.2011 bis 15.06.2011 bei der Stadt Bad Salzuflen öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegen. Die sich daran anschließende Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 29.06.2011. Es sind 86 private Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Einwendungen und Stellungnahmen zwischenzeitlich ausgewertet und eine Gegenäußerung erstellt.

Nachdem die jeweiligen Gegenäußerungen den einzelnen Einwendern und Trägern öffentlicher Belange übersandt wurden, ist am 12. Februar 2016 im Best Western Plus Hotel am Ostertor in Bad Salzuflen der Generalerörterungstermin durchgeführt worden. Im Rahmen dieses Erörterungstermins hatte der Vorhabenträger bereits angekündigt, die Planungen in einigen Bereichen zu überarbeiten, um den vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen Rechnung zu tragen.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens mit den Einzelerörterungsterminen der grundstücksbetroffenen Einwender am 19.04.2016 und 28.04.2016 sind schließlich umfangreiche Planänderungen vorgenommen worden, die vom Vorhabenträger mit Schreiben vom 20.03.2018 in Form einer sogenannten Deckblattunterlage (Deckblatt 1) in das Verfahren eingebracht wurden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind.

Das Deckblatt 1 beinhaltet im Wesentlichen die Änderung der Anschlussstelle “Werler Krug“ (B 239 [Am Zubringer] / L 772 [Werler Straße] / K 30 [Biemser Straße]) und den Ersatz der beiden ursprünglich geplanten Kreisverkehrsplätze (KVP) durch einen großen Kreisverkehrsplatz über der B 239 sowie diverse Änderungen im Bereich des untergeordneten Wegenetzes “Ufler Weg / Lohheide / Dorfstraße und Riedweg“  (z. B. Errichtung lediglich einer reinen Geh- und Radwegbrücke zwischen den Gemeindestraßen Lohheide und Dorfstraße und stattdessen eine Anbindung der Gemeindestraße Lohheide an die B 239 über die Gemeindestraßen Ufler Weg und Grüner Sand sowie einer nach Westen neu anzulegenden Parallelstraße zur B 239). Darüber hinaus wurden die Planunterlagen durch Anpassung des Verkehrsgutachtens an die geplante Verkehrsführung und das Prognosejahr 2030 sowie einer Ergänzung der Planunterlagen um einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Grund- bzw. Oberflächenwasserkörper aktualisiert.

Wegen der erstmaligen Inanspruchnahme weiterer Kompensationsflächen außerhalb des Stadtgebietes Bad Salzuflen im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung wurden die Planunterlagen im Gegensatz zur ursprünglichen Planung nicht nur in der Stadt Bad Salzuflen, sondern zusätzlich auch in der Stadt Lage und der Gemeinde Kalletal ausgelegt.

Zum besseren Verständnis sind hierbei jeweils auch die ursprünglichen Planunterlagen einschließlich des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2010 / 2011 beigefügt worden.

Aufgrund der geplanten Anbindung der Gemeindestraße Lohheide über eine neu anzulegende Parallelstraße zur B 239 und die Gemeindestraßen Ufler Weg und Grüner Sand an die B 239 ergab sich nach Abschluss des Anhörungsverfahrens für das Deckblatt 1 die Notwendigkeit, die betroffenen Straßenzüge der Gemeindestraßen Ufler Weg und Grüner Sand entsprechend der prognostizierten Verkehrszunahme auszubauen.

Diese erneute Planänderung wurde vom Vorhabenträger mit dem Deckblatt 2 am 29.01.2020 in das Verfahren eingebracht.

Eine öffentliche Auslegung der Deckblattunterlagen 2 war nicht erforderlich, da der Kreis der Betroffenen bekannt war und dieser individuell beteiligt und angehört wurde.

Dies gilt auch für das vom Vorhabenträger am 09.10.2020 in das Verfahren eingebrachte Deckblatt 3, mit dem auf Veranlassung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe eine unzureichende Kompensation des naturschutzrechtlichen Eingriffs im Rahmen des Deckblattes 2 entsprechend ergänzt bzw. erweitert wurde.

Nach Abschluss der Anhörungsverfahren für die Deckblätter 2 und 3, zu denen ggf. noch gewünschte und bisher insbesondere auch wegen der Covid-19-Pandemie noch nicht stattgefundene Einzelerörterungstermine Betroffener gehören, steht nachfolgend unter der Voraussetzung, dass seitens des Vorhabenträgers keine weiteren Planänderungen in das Verfahren eingebracht werden, die abschließende Prüfung aller Planunterlagen, Gutachten, Einwendungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Gegenäußerungen des Vorhabenträgers sowie auch der Ergebnisse der Erörterungstermine an.

Danach wird unter Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange eine abschließende Entscheidung über den Planfeststellungsantrag ergehen.

Planunterlagen