BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planfeststellung für den geplanten Neubau des zweiten nordrhein-westfälischen Abschnitts der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Gütersloh (Kreis Gütersloh, NRW) und Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)

Die Amprion GmbH, Dortmund, hat am 18.12.2020 bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung für den geplanten Neubau des zweiten nordrhein-westfälischen Abschnitts der 110-/380-kV-Höchstspannugsleitung zwischen den Umspannanlagen Gütersloh (Kreis Gütersloh, NRW) und Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) beantragt. Der Abschnitt umfasst die 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Punkten Hesseln (Halle/Westf.) und Königsholz (Borgholzhausen, Landesgrenze NRW/Niedersachsen).

 

Mit dem geplanten rd. 8 km langen Leitungsneubau sollen bereits vorhandene 110- und 220-kV-Freileitungen ersetzt werden. Das Vorhaben umfasst zwei Freileitungsabschnitte, einen Erdkabelabschnitt und zwei sog. „Kabelübergabestationen“ (KÜS), die notwendig sind, um die Freileitungsabschnitte auch als Erdkabel weiterzuführen zu können. Ausgehend Vom Punkt Hesseln aus und durch das Hesseltal hindurch bis zur KÜS „Riesberg“ nordwestlich von Wichlinghausen ist eine Freileitung vorgesehen. Ein rd. 4,2 km langer Erdkabelabschnitt, der an der Bebauung von Borgholzhausen vorbeiführt und an der nördlich des Knotenpunktes Wellingholzhauser Straße/Hengbergweg geplanten KÜS „Klusebrink“ endet, soll sich anschließen. Von dort bis zum Punkt Königsholz an der Landesgrenze und über sie hinweg soll dann wieder ein Freileitungsbau erfolgen.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 27.01.2021 bis 26.02.2021 nach den Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG –) im Internet öffentlich ausgelegen. In 36 Einwendungsschreiben wurden von 43 Privatpersonen Einwendungen erhoben. Außerdem haben diverse Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben. 

 

Die Vorhabenträgerin hat daraufhin zunächst verschiedene kleinere Planänderungen vorgenommen, die mit Antrag vom 22.12.2021 über das sog. „Deckblatt 1“ in das Verfahren eingebracht wurden. 
U. a. sind die Ausgestaltung der Freileitungsmasten, Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, temporäre Zuwegungen, die Kabelmuffen und die Technikgebäude der Kabelübergabestationen überarbeitet worden. Die von den Änderungen Betroffenen wurden informiert und haben die Gelegenheit erhalten, Einwendungen gegen die entsprechenden Änderungen zu erheben. Eine schon vorliegende Einwendung wurde ergänzt, eine Einwendung neu erhoben.

 

Im Februar/März 2022 hat die Vorhabträgerin dann Gegenäußerungen zu den Einwendungen und zu den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange vorgelegt, so dass die Erörterung durchgeführt werden konnte. Sie fand in der Zeit vom 25.04.2022 bis zum 24.05.2022 nach den Regelungen des PlanSiG in Form einer Online-Konsultation statt. Insgesamt 9 Einwenderinnen und Einwender sowie 8 Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange haben sich beteiligt.

 

Am 21.02.2023 sowie am 08.05.2023 hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen mit den Deckblättern 2 und 3 nochmals aktualisiert. Insbesondere wurden der landschaftspflegerische Begleitplan – LBP – geändert (u. a. Verlegung von Kompensationsmaßnahmen aus dem Raum Rheda-Wiedenbrück in die Stadt Borgholzhausen und Bewältigung einer Waldumwandlung im Kabelschutzstreifen am Riesberg) und eine Wirtschaftswegeverbindung gesichert. Auch dazu wurden die Betroffenen jeweils schriftlich informiert und hatten die Gelegenheit, Einwendungen gegen die Planänderungen zu erheben. Das Anhörungsverfahren war damit abgeschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie nach abschließender Prüfung der Planunterlagen und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold am 06.10.2023 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, mit dem der Vorhabenträgerin diverse Auflagen gemacht werden. Er wurde den Einwenderinnen und Einwedern zugestellt und zusammen mit den Unterlagen in den beiden Wochen vom 30.10. bis 13.11.2023 öffentlich ausgelegt. Seit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss auch allen sonstigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. 

 

Der Beschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, weswegen Klagen, die innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden konnten, einem Baubeginn grundsätzlich nicht entgegenstehen. Drei Klagen sind erhoben worden. Der Beschluss ist deshalb noch nicht bestandskräftig. Die parallel dazu von den Klägern mit dem Ziel, den Baubeginn zu verhindern, beim Bundesverwaltungsgereicht eingereichten Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings zurückgewiesen. Die Vorhabenträgerin durfte daher mit dem Leitungsneubau beginnen. 

 

Unabhängig davon hat die Vorhabenträgerin inzwischen aufgrund weitergehender Untersuchungen zur Bauausführung erste kleinere Planänderungen geplant. Die erste beinhaltet die Ausführung bzw. Größe der Fundamente der Freileitungsmasten 56, 58, 59 und 60 sowie eine veränderte Zuwegung zum Mast 56. Hierzu wurde im Februar 2024 die entsprechende Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach den Regelungen des § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) beantragt. Die zweite beinhaltet die 110-kV-Leiterseile des Erdkabelabschnitts, die einen etwas vergrößerten Querschnitt erhalten sollen. Damit einher gehen entsprechend vergrößerte Schutzrohre, leichte Anpassungen des Grabenprofils und eine Bettung der Schutzrohre in Flüssigboden statt in Sand. Die Betroffenen der ersten Änderung wurden bereits angehört. Eine Anhörung der Betroffenen der zweiten Änderung folgt. 

Stand: März 2024