Planfeststellung für den geplanten Neubau des zweiten nordrhein-westfälischen Abschnitts der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Gütersloh (Kreis Gütersloh, NRW) und Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Die Amprion GmbH, Dortmund, hat am 18.12.2020 bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung für den geplanten Neubau des zweiten nordrhein-westfälischen Abschnitts der 110-/380-kV-Höchstspannugsleitung zwischen den Umspannanlagen Gütersloh (Kreis Gütersloh, NRW) und Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) beantragt. Der Abschnitt umfasst die 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Punkten Hesseln (Halle/Westf.) und Königsholz (Borgholzhausen, Landesgrenze NRW/Niedersachsen).
Mit dem geplanten rd. 8 km langen Leitungsneubau sollen bereits vorhandene 110- und 220-kV-Freileitungen ersetzt werden. Das Vorhaben umfasst zwei Freileitungsabschnitte, einen Erdkabelabschnitt und zwei sog. „Kabelübergabestationen“ (KÜS), die notwendig sind, um die Freileitungsabschnitte auch als Erdkabel weiterzuführen zu können. Ausgehend Vom Punkt Hesseln aus und durch das Hesseltal hindurch bis zur KÜS „Riesberg“ nordwestlich von Wichlinghausen ist eine Freileitung vorgesehen. Ein rd. 4,2 km langer Erdkabelabschnitt, der an der Bebauung von Borgholzhausen vorbeiführt und an der nördlich des Knotenpunktes Wellingholzhauser Straße/Hengbergweg geplanten KÜS „Klusebrink“ endet, soll sich anschließen. Von dort bis zum Punkt Königsholz an der Landesgrenze und über sie hinweg soll dann wieder ein Freileitungsbau erfolgen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um das Projekt Nr. 16 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG).
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 27.01.2021 bis 26.02.2021 nach den Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG –) im Internet öffentlich ausgelegen. In 36 Einwendungsschreiben wurden von 43 Privatpersonen Einwendungen erhoben. Außerdem haben diverse Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben.
Die Vorhabenträgerin hat daraufhin zunächst verschiedene kleinere Planänderungen vorgenommen, die mit Antrag vom 22.12.2021 über das sog. „Deckblatt 1“ in das Verfahren eingebracht wurden.
U. a. sind die Ausgestaltung der Freileitungsmasten, Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, temporäre Zuwegungen, die Kabelmuffen und die Technikgebäude der Kabelübergabestationen überarbeitet worden. Die von den Änderungen Betroffenen wurden informiert und haben die Gelegenheit erhalten, Einwendungen gegen die entsprechenden Änderungen zu erheben. Eine schon vorliegende Einwendung wurde ergänzt, eine Einwendung neu erhoben.
Im Februar/März 2022 hat die Vorhabträgerin dann Gegenäußerungen zu den Einwendungen und zu den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange vorgelegt, so dass die Erörterung durchgeführt werden konnte. Sie fand in der Zeit vom 25.04.2022 bis zum 24.05.2022 nach den Regelungen des PlanSiG in Form einer Online-Konsultation statt. Insgesamt 9 Einwenderinnen und Einwender sowie 8 Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange haben sich beteiligt.
Am 21.02.2023 sowie am 08.05.2023 hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen mit den Deckblättern 2 und 3 nochmals aktualisiert. Insbesondere wurden der landschaftspflegerische Begleitplan – LBP – geändert (u. a. Verlegung von Kompensationsmaßnahmen aus dem Raum Rheda-Wiedenbrück in die Stadt Borgholzhausen und Bewältigung einer Waldumwandlung im Kabelschutzstreifen am Riesberg) und eine Wirtschaftswegeverbindung gesichert. Auch dazu wurden die Betroffenen jeweils schriftlich informiert und hatten die Gelegenheit, Einwendungen gegen die Planänderungen zu erheben. Das Anhörungsverfahren war damit abgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie nach abschließender Prüfung der Planunterlagen und Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange hat die Bezirksregierung Detmold am 06.10.2023 auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) den Planfeststellungsbeschluss erlassen, mit dem der Vorhabenträgerin diverse Auflagen gemacht werden. Er wurde den Einwenderinnen und Einwedern zugestellt und zusammen mit den Unterlagen in den beiden Wochen vom 30.10. bis 13.11.2023 öffentlich ausgelegt. Seit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss auch allen sonstigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Der Beschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, weswegen die 3 Klagen, die beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig von betroffenen Grundstückseigentümern insbesondere mit der Forderung eingereicht wurden, zu Gunsten einer durchgehenden Freileitung auf die Teilerdverkabelung zu verzichten, dem Baubeginn nicht entgegenstanden. Die von den Klägern mit dem Ziel, den Baubeginn zu verhindern, gleichzeitig eingereichten Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat das Bundesverwaltungsgericht mit entsprechenden Beschlüssen vom 22. bzw. 30.01.2024 zurückgewiesen. Die Vorhabenträgerin hat die Bauarbeiten (zunächst die für die Freileitung) daraufhin aufgenommen.
Unabhängig davon hat die Vorhabenträgerin aufgrund der weitergehenden Untersuchungen zur Bauausführung jeweils für die Freileitungsabschnitte, den Erdkabelabschnitt und die Kabelübergabestationen kleinere Planänderungen vorgesehen und dazu Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse beantragt. Betroffene wurden dazu angehört. Für die Freileitungsabschnitte wurde am 19.04.2024, für den Erdkabelabschnitt am 13.05.2024 und für die Kabelübergabestationen – hier konkret für die Baugenehmigung der Betriebsgebäude – am 02.09.2024 jeweils ein Änderungsplanfeststellungsbeschluss erlassen. Die ersten beiden Änderungsbeschlüsse wurden ebenfalls per Klage angefochten.
Nach einer öffentlichen Verhandlung, die am 04.12.2024 beim Bundesverwaltungsgericht stattgefunden hat, hat das Bundesverwaltungsgericht am 08.01.2025 die Urteile verkündet und alle Klagen abgewiesen.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 06.10.2023 ist damit in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse bestandskräftig geworden.
Stand: Januar 2025
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