BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Deponien

Wir sind für die Zulassung und Überwachung von oberirdisch betriebenen Deponien der Klassen I und II zuständig.

 

Durch die dauerhafte Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie bedürfen diese besonderer Sicherungsmaßnahmen, um eine Gefährdung der Umwelt der Bevölkerung auszuschließen.

Je nach Schadstoffpotential der abgelagerten Abfälle unterscheidet man heutzutage die Deponieklassen [DK] Null [0], Eins [I], Zwei [II], Drei [II] und Vier [IV]. Bei den Deponieklassen Null bis Drei handelt es sich um oberirdische Deponien, während es sich bei Deponieklasse Vier um Untertagedeponien handelt.

Bei den oberirdischen Deponien steigt mit der Deponieklasse das Schadstoffpotential der dort abgelagerten Abfälle. Gleichzeitig steigen analog die technischen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb.

So handelt es sich bei der DK 0 in der Regel um Bodendeponien, während auf einer DK III gefährliche Abfälle abgelagert werden. Unter die DK II fallen üblicherweise die Siedlungsabfalldeponien.

Dies sind häufig Großdeponien mit einigen Nebenanlagen.

Planung der Abfallwirtschaft - Abfallwirtschaftsplan

Ziel der Abfallwirtschaftsplanung im Regierungsbezirk Detmold ist eine Mindest-Zehnjährige Entsorgungssicherheit für die zu entsorgenden Siedlungsabfälle vorzuhalten..

Dies sind Abfälle aus Haushalten sowie die getrennt erfassten Wertstoffe, Problemabfällen sowie Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen.

Die Abfallwirtschaftskonzepte [AWK] der entsorgungspflichtigen Kreise und kreisfreien Städte sind dabei ein wesentliches Instrument.

In Nordrhein-Westfalen erstellt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Abfallwirtschaftspläne.

Abfallwirtschaftskonzept [AWK]

Die Abfallwirtschaftskonzepte der entsorgungspflichtigen Kreise stellen eine Übersicht über den Status quo der öffentlichen Abfallentsorgung mit folgenden Angaben dar:

  • Art, Menge und Verbleib der angedienten Abfälle,
  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung,
  • die von der Entsorgungspflicht ausgeschlossenen Abfälle,
  • den Nachweis ihrer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,
  • Kooperationen mit anderen Entsorgungspflichtigen.

 

Abfallwirtschaftskonzepte sind fortzuschreiben und alle fünf Jahre der Bezirksregierung vorzulegen.

Ökologischer Abfallwirtschaftsplan [ÖAWP]

Der ökologische Abfallwirtschaftsplan wurde durch das Umweltministerium Nordrein-Westfalen im Jahr 2015 erstellt. Ziel ist die regionale Entsorgungs autarkie .

Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sollen im Land selbst entsorgt werden - und zwar möglichst in der Nähe des Entstehungsortes. Damit werden die Anforderungen europäischen Rechts umgesetzt.

Weitere Ziele sind

  • die Unterstützung in der kommunalen Kooperation,
  • die Gebührenstabilität und
  • die Optimierung der getrennten Erfassung von Bioabfällen und Grünabfällen.

Deponien im Regierungsbezirk Detmold

 

Abfallwirtschaftliche Themen finden Sie auf folgenden Seiten

  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: (...)
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: (...)
  • Umweltbundesamt: (...)

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts: (...)
  • Landesabfallgesetz NRW: (...)
  • Verordnung über Deponien und Langzeitlager [Deponieverordnung]: (...)

Fachinformationen

  • ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen: (...)
  • Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V.: (...)
  • DeponieOnline (ehemals Umweltbundesamt Dessau): (...)
  • Abfallwirtschaftsplan NRW - Teilplan Siedlungsabfälle: (...)

 

 

Stand 2023 / Ka