BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Berufsfachschule

Anlage B (APO-BK NRW)

Die Absolventinnen und Absolventen der vollzeitschulischen Bildungsgänge der Berufsfachschulen erwerben neben beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten allgemeinbildende Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und teilweise auch einen Berufsabschluss nach Landesrecht.

Berufsfachschule 1

Ziel: Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Voraussetzungen: Es wird aufgenommen, wer über einen Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.

Dauer: 1 Jahr

Anschlussmöglichkeiten:

  • Einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Berufsfachschule 2).

  • Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.

  • Vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen (Berufsfachschule 3)

 

Berufsfachschule 2

Ziel: Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Voraussetzungen: Es wird aufgenommen, wer über einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.

Dauer: 1 Jahr

Anschlussmöglichkeiten:

  • Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.

  • Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge der Anlage C, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen.

Berufsfachschule 3

Ziel: Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Berufsabschluss nach Landesrecht erworben. Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erworben werden.

Voraussetzungen: Mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

Dauer: 2 Jahre

Anschlussmöglichkeiten:

  • Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule des entsprechenden Fachbereiches oder im Fachbereich Sozialwesen in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss

  • Besuch der entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule

Stand: Dezember 2020