Berufsausbildung nach Landesrecht
In verschiedenen Berufsfeldern bzw. Fachrichtungen und Schwerpunkten führen die Berufskollegs eine vollzeitschulische Berufsausbildung mit landesrechtlich geregeltem Berufsabschluss durch. In der Mehrzahl sind diese Bildungsgänge doppeltqualifizierend ausgelegt (Fachoberschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife und Berufsabschluss nach Landesrecht).
Sie werden insbesondere in Bereichen nachgefragt, in denen ein duales Ausbildungsangebot schwach oder nicht bedarfsdeckend ausgeprägt ist (z. B. Informationstechnik, Gestaltungstechnik, Chemietechnik, Erziehung). Die doppeltqualifizierenden Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums führen zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife zum Berufsabschluss mit staatlicher Abschlussprüfung.
Berufsabschluss nach Landersrecht und mittlerer Schulabschluss
Die Berufsfachschule 3 ist eine zweijährige Schulform. Sie vermittelt einen Berufsabschluss nach Landesrecht sowie den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), welcher mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
In die Berufsfachschule 3 aufgenommen wird, wer mindestens über den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
In diesem dreijährigen Bildungsgang in Vollzeitform erwerben die Schülerinnen und Schüler neben einem Berufsabschluss nach Landesrecht die volle Fachhochschulreife. Er schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Berufsabschluss nach Landesrecht und allgemeine Hochschulreife
In den Beruflichen Gymnasien können Schülerinnen und Schüler das Abitur und einen Berufsabschluss (doppelt qualifizierende Bildungsgänge) oder das Abitur und berufliche Kenntnisse (einfach qualifizierende Bildungsgänge) erlangen.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzung zum Besuch eines Beruflichen Gymnasiums ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) oder die Versetzung am Ende der Klasse 9 des Gymnasiums (Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe).
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